Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 809
Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass das in der Elektronstraße zwischen Akazienstraße und Froschhäuser Straße vorhandene eingeschränkte Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) in ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) umgewandelt wird. Da unter Berücksichtigung der vorhandenen Sichtverhältnisse unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ein Einfahren in die Elektronstraße aus der Froschhäuser Straße ohne besonders erschwerte Umstände möglich ist, ist das Anbringen eines Verkehrsspiegels nicht erforderlich.