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Grundreinigung für Einkaufsstraßen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine generelle Grundreinigung ist im Rahmen der satzungsgemäßen Reinigung nicht vorgesehen. Die Reinigung erfolgt im Rahmen der festgelegten Reinigungsklasse. Sofern eine Erhöhung der Reinigungsklasse und eine damit eingehende Erhöhung der Reinigungsintervalle notwendig ist, wird dies entsprechend geprüft. Grundreinigungen werden im Rahmen der Sonder- und Zusatzreinigungen von #cleanffm durchgeführt. Dies erfolgt nach Prüfung an und auf besonders belasteten Plätzen und Flächen. Im Rahmen der Grundreinigung werden beispielsweise besonders kleinteilige Abfälle, wie Glasbruch, Zigarettenkippen und Kronkorken entfernt (z.B. durch Herauslösen aus nicht befestigtem Untergrund oder tiefe Ritzen/Rillen), um zum Beispiel die Verletzungsgefahr und besondere Belastungen für die Umwelt einzudämmen. Im Rahmen von Grundreinigungen werden ebenfalls solche Verschmutzungen beseitigt, die durch die reguläre Regelreinigung nicht entfernt werden können. Bei erhöhtem Aufkommen von achtlos weggeworfenen Abfällen im öffentlichen Raum reagiert das Reinigungsteam von #cleanffm entsprechend mit zusätzlichen Reinigungstouren. Der Stabsstelle Sauberes Frankfurt liegt für den Bereich des Ortsbezirkes 5 keine Beschwerdelage vor, die für eine Grundreinigung relevant wäre, jedoch führt in besonders belasteten Bereichen des Ortsbezirkes 5, wie beispielsweise in Alt Sachsenhausen, das #cleanffm Reinigungsteam zusätzliche Reinigungstouren durch.

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