Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach Möglichkeit einer Sanierung
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund von Schäden an der Dacheindeckung der Trauerhalle sowie zum Teil erheblichen Schäden bei der Dachkonstruktion ist die Trauerhalle auf dem Alten Friedhof Nieder-Erlenbach sanierungsbedürftig. Bei der Bestandsaufnahme des Gebäudezustandes wurde als Sanierungsmaßnahme dabei bisher lediglich die Wiederherstellung der jetzigen Bausubstanz geprüft. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass ggf. eine komplette Neueindeckung des Daches notwendig werden könnte. Dies stellt eine erhebliche Kostenunsicherheit bei den geschätzten Sanierungskosten dar. Daneben gibt es auch etliche Setzungsbewegungen am Gebäude, welche durch die erkennbaren Risse im Mauerwerk offensichtlich sind. Dies gilt es weiter zu beobachten. Der Magistrat hat nun ein Ingenieurbüro mit der konkreten aktuellen Schadensaufnahme und der Aufstellung der einzelnen Sanierungsleistungen beauftragt. Dies dient als Vorbereitung einer möglichen Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten. Im Anschluss kann geprüft werden, ob im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Angebote lokaler Betriebe zur Sanierung eingeholt werden können. Eine Sanierung in Eigenleistung durch Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht des Magistrats leider nicht möglich, da es sich bei der Trauerhalle um ein öffentliches Gebäude handelt. Dem Magistrat obliegt die Verkehrssicherungspflicht, die er sicherstellen muss. Zudem müssen Gewährleistungsansprüche, welche sich aufgrund einer Bauleistung ergeben, auch eingefordert werden können. Da aufgrund der derzeitigen Situation durch die Corona-Pandemie eine Vorstellung und Erläuterung der Maßnahmen in der nächsten Ortsbeiratssitzung am 21.04.2020 nicht möglich ist, wird der Magistrat zeitnah nochmals auf den Ortsbeirat zukommen und ihm die nächsten Schritte erläutern.