Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden öffentliche Parkanlagen der Stadt Frankfurt am Main nicht beleuchtet. Eine Beleuchtung der genannten Wege innerhalb der Grünanlage Pfortengartenweg kann seitens der Stadt nicht in Aussicht gestellt werden. Die kurze Wegeverbindung in östlicher Verlängerung des Pfortengartenweges ist offiziell als Schulweg ausgewiesen und ausnahmsweise aus diesem Grunde beleuchtet. Eine zusätzliche Beleuchtung innerhalb dieser Grünanlage auszuweisen wird aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Die künstlichen Lichtquellen beeinflussen nachtaktive Tier- sowie Insektenarten in ihrem Verhalten. Auch durch insektenfreundlichere Leuchten, wie LED-Leuchten, werden Insekten angelockt, so dass ein Verzicht auf die Beleuchtung des Weges die örtliche Insektenfauna schont. In den dunklen Tageszeiten können die Haltestelle "Neu-Zeilsheim" sowie andere Zielpunkte gut über die Fußwege an den Straßen "Pflugspfad" und "Pfortengartenweg" erreicht werden.