Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?
Stellungnahme des Magistrats
Der Wasserturm Eschersheim ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Das Denkmalamt verweist bezüglich der Frage des Umfangs der Bebauung sowie der Frage nach dem Nutzungskonzept und die Einbindung von Initiativen auf die Mainova AG als Eigentümerin der Liegenschaft. Zur allgemeinen planungsrechtlichen Einordnung des Vorhabens können Stadtplanungsamt und Bauaufsicht mitteilen, dass sich das Vorhaben im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 81c Nr 1 (Inkrafttreten am 14.11.1967; BauNVO 1962) befindet. Der Bebauungsplan setzt im Bereich des vorgesehenen Realisierungsstandorts rund um den Wasserturm eine öffentliche Grünfläche fest, welche von reinen Wohngebieten umgeben ist. Die Genehmigung des gegenständlichen Vorhabens würde dementsprechend eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans voraussetzen. Bei baulichen Vorhaben im Bereich des denkmalgeschützten Wasserturms ist sicherzustellen, dass eine angemessene Einfügung in die prägenden Orts- und Bestandsstrukturen erfolgt und keine übermäßig dominierenden Wirkungen entstehen. Zum Turm sollte ein angemessener Abstand eingehalten werden. Ebenfalls wünschenswert ist eine funktionelle Öffnung vorgesehener Nutzungen zum Stadtteil sowie eine räumlich-gestalterische Verzahnung geplanter Gebäude und Freiflächen mit den bestehenden Freiraum- und Bestandsstrukturen. Weder bei der Bauaufsicht noch beim Stadtplanungsamt haben bisher Bauberatungen stattgefunden. Eine Beteiligung beider Ämter sowie eine weitere Einbindung der Denkmalbehörden in den weiteren Planungsprozess ist erforderlich.