Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Sanierung und
Umbau der Straße Am Dornbusch Zu 1. Dem Magistrat liegen zum Bauvorhaben "ehemaliges
Hauptzollamt" drei Bauanträge vor. Diese Anträge sehen als Nutzungsart
studentisches Wohnen vor und werden in Kürze genehmigt. Hinsichtlich der zu
erwartenden Bauzeit kann noch keine Aussage getätigt werden. Zu 2. Der Bauherr verfügt über eine Baugenehmigung zur
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Dabei gilt grundsätzlich, dass dem
Bauherr drei Jahre zur Verfügung stehen, in denen er diese Baugenehmigung
nutzen kann, d.h., mit der Maßnahme beginnen muss. Auch Unterbrechungen der
Bautätigkeit bis zu einem Jahr sind möglich. Sowohl die Gültigkeitsdauer der
Baugenehmigung als auch der Zeitraum der Unterbrechung der Bautätigkeit können
auf Antrag des Bauherrn verlängert werden. Im vorliegenden Fall wurde der
Unterbrechungszeitraum um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2012, OM 950