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Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 7 Betreff: Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch Zu 1. Dem Magistrat liegen zum Bauvorhaben "ehemaliges Hauptzollamt" drei Bauanträge vor. Diese Anträge sehen als Nutzungsart studentisches Wohnen vor und werden in Kürze genehmigt. Hinsichtlich der zu erwartenden Bauzeit kann noch keine Aussage getätigt werden. Zu 2. Der Bauherr verfügt über eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Dabei gilt grundsätzlich, dass dem Bauherr drei Jahre zur Verfügung stehen, in denen er diese Baugenehmigung nutzen kann, d.h., mit der Maßnahme beginnen muss. Auch Unterbrechungen der Bautätigkeit bis zu einem Jahr sind möglich. Sowohl die Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung als auch der Zeitraum der Unterbrechung der Bautätigkeit können auf Antrag des Bauherrn verlängert werden. Im vorliegenden Fall wurde der Unterbrechungszeitraum um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 950

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