Neubau Opernplatz 14/Hochstraße 44-46 Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses Antrag auf Fällung von neun Bäumen in der Liesel-Christ-Anlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.01.2012, M
3 Betreff:
Neubau Opernplatz 14/Hochstraße
44-46 Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses Antrag auf Fällung
von neun Bäumen in der Liesel-Christ-Anlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 12.01.2012
1. Es dient zur Kenntnis, dass in der
Liesel-Christ-Anlage angrenzend an den Neubau Opernplatz 14/Hochstraße 44-46
beabsichtigt ist, die in der öffentlichen Grünfläche vorhandenen zehn Bäume
(Nr. 1 bis 10 des Baumbestandsplans BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage) zu
fällen. Es handelt sich um folgende Bäume: Nr. 1 Acer campestre, Feldahorn
Stammumfang 1,10 m Nr. 2 Acer campestre, Feldahorn
Stammumfang 1,25/0,47/0,34 m (3stämmig) Nr. 3 Acer campestre,
Feldahorn Stammumfang 0,63 m Nr. 4 Acer campestre,
Feldahorn Stammumfang 0,66 m Nr. 5 Acer campestre,
Feldahorn Stammumfang 0,54/0,33 m
(2stämmig) (Nr. 6
Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,34
m) Nr. 7 Tilia
cordata, Winterlinde
Stammumfang 1,63 m Nr.
8 Acer campestre, Feldahorn
Stammumfang 0,60 m Nr.
9 Acer campestre, Feldahorn
Stammumfang 0,63 m Nr.
10 Acer campestre, Feldahorn
Stammumfang 0,79 m Durch die geplante Errichtung eines Hotel- und
Geschäftshauses bis zur Grundstücksgrenze des Nachbargrundstückes können die
Bäume nicht erhalten werden. Die Bäume stehen innerhalb eines ca. 4 m breiten
Streifens entlang der Grundstücksgrenze im nordwestlichen Bereich der
Liesel-Christ-Anlage. Für den Bau der Untergeschosse müssen im Rahmen des
technischen Tiefbaus Bohrpfahlwandarbeiten durchgeführt werden. Die
Arbeitsgeräte dazu benötigen zum Einbau einen Arbeitsraum von ca. 25 m Höhe und
1,50 m Breite (von der Grundstücksgrenze Richtung Liesel-Christ-Anlage).
Die Laubbäume haben (bis auf Baum Nr. 6) einen
Stammumfang von mehr als 0,60 m und fallen daher unter die Baumschutzsatzung.
Für die Fällung der Bäume Nr. 1 bis 5 sowie Nr. 7 bis 10 ist somit ein
Stadtverordnetenbeschluss erforderlich. 2. Der Fällung der unten genannten 9 Bäume (Nr. 1
bis Nr. 5 sowie Nr. 7 bis Nr. 10), die unter die Baumschutzsatzung fallen, wird
zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass im
Rahmen der Abbruchgenehmigung, (Aktenzeichen X-2011-85-4) für das Umspannwerk,
auch die Genehmigung für den Abbruch eines Schachtbauwerkes erteilt wurde.
Dieses Schachtbauwerk ist etwa 1,50 m breit und etwa 28 m lang und verläuft
erdüberdeckt auf dem Gelände der Liesel-Christ-Anlage entlang des
Umspannwerkes. Über diesem Schachtbauwerk befinden sich weitere acht Bäume, die
im Rahmen des Abbruchs gefällt werden. Es handelt sich um folgende Bäume (Nr.
11 bis 18 des Baumbestandsplans BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage):
(Nr. 11 Pinus strobus,
Weymouthkiefer Stammumfang
0,69 m) (Nr. 12
Taxodium distichum, Sumpfzypresse Stammumfang 0,60 m)
Nr. 13 Pinus
strobus, Weymouthkiefer
Stammumfang 1,00 m Nr.
14 Pinus strobus, Weymouthkiefer
Stammumfang 0,97 m Nr. 15 Carpinus betulus,
Hainbuche
Stammumfang 0,69 m Nr.
16 Carpinus betulus, Hainbuche
Stammumfang 0,63 m Nr. 17 Pinus strobus,
Weymouthkiefer Stammumfang
0,94 m Nr. 18
Acer platanoides, Spitzahorn
Stammumfang 1,29 m Diese Fällungen sind nicht Gegenstand des
vorliegenden Vortrages. 4. Für die 18 Bäume (Nr. 1 bis Nr. 18) wurde ein
Gutachten durch einen öffentlichen bestellten Baumgutachten erarbeitet.
Die in den untenstehenden Abschnitten genannten Beurteilungen wurden dem
Gutachten entnommen. Alle der nachfolgend genannten Bäume bilden eine
Baumgruppe. Keiner der Bäume befindet sich in einer Einzelstellung. Die Feldahorne, Nr. 1 bis Nr. 5,
besitzen einen vitalen Zustand. Alle fünf Bäume weisen jedoch einseitige
Kronenentwicklungen sowie Gabelungen und Zwiesel im unteren Stammbereich auf.
Der Feldahorn, Nr. 2, besitzt im Stammbereich einen großen Astabschnitt (siehe
Anlage 3, Seite 1 und 2 - Fotos der Bäume). Die Winterlinde, Nr. 7, ist ein vitaler Altbaum. Die
Winterlinde besitzt jedoch eine eingekürzte Krone sowie Astungswunden und zwei
Faulstellen (siehe Anlage 3, Seite 2, Foto). Die Feldahorne, Nr. 8 bis Nr. 10, besitzen einen
vitalen Zustand. Alle drei Bäume weisen jedoch einseitige Kronenentwicklungen
auf (siehe Anlage 3, Seite 3, Fotos der Bäume). Bei der Winterlinde; Nr. 7, handelt es sich um einen
kartierten Höhlenbaum (Nr. 2511) für Fledermäuse. Er ist nach BNatSchG
besonders geschützt. Auf Anregung des Grünflächenamtes hat der Bauherr Experten
zur Baumhöhlenkontrolle beauftragt. Bei der Kontrolle der Baumhöhle wurde weder
ein Fledermausbesatz noch ein Besatz durch andere Baumhöhlennutzer in der
Baumhöhle festgestellt. Die Höhle wurde von den Experten verschlossen, um eine
spätere Besiedlung auszuschließen. Die Untere Naturschutzbehörde wurde
informiert. Die Weymouthkiefer, Nr. 13, besitzt
trotz eines Rindenschadens am Stamm, einen vitalen Zustand. Die Weymouthkiefer,
Nr. 14, ist in einen leicht geschädigten Zustand und in ihrer Vitalität bereits
eingeschränkt. Die Krone ist licht. Die beiden Hainbuchen, Nr. 15 und Nr. 16,
sind trotz Totholz noch in einem vitalen Zustand. Die Weymouthkiefer, Nr. 17,
besitzt ebenfalls wie der Spitzahorn, Nr. 18, einen vitalen Zustand. Der
Spitzahorn ist jedoch durch eine tief angesetzte Krone und eine Astungswunde im
Kronenbereich sowie durch Gabelungen im Stammbereich gekennzeichnet. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die 15
Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen und die auf öffentlichem Gelände
stehen bzw. standen, Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe vorgenommen
werden. Der Wertverlust wird erstattet. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Fällung von fünf
Bäumen im östlichen Bereich der privaten Grundstücksfläche des geplanten Hotel-
und Geschäftshaus erforderlich ist. Es handelt sich um folgende Bäume
(Baumbestandsplan BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage): - Plantanus acerifolia, Platane
Stammumfang 1,91 m - Quercus rubra, Roteiche
Stammumfang 0,93 m - Chamaecyparis ssp., Zypresse
Stammumfang 1,37 m -
Plantanus acerifolia, Platane Stammumfang
1,38 m - Chamaecyparis ssp.,
Zypresse Stammumfang 1,52 m Der Baumfällantrag wurde von dem Bauherrn des Hotel-
und Geschäftshauses, der Opernplatz GmbH & Co. KG, München, bei der Unteren
Naturschutzbehörde gestellt. Begründung: Neun Bäume, die unter die
Baumschutzsatzung fallen, befinden sich im Arbeitsraum für die
Bohrpfahlwandarbeiten der geplanten Errichtung eines Hotel- und
Geschäftshauses. Eine Erhaltung der Bäume an dieser Stelle ist nicht möglich.
Für die neun zu fällenden Bäume wird
Ersatz geschaffen. Es werden neun neue Bäume mit einem Stammumfang von
mindestens 25/30 cm vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist
nicht praktikabel, da sich die Standorte zu nah an den Fassaden des Neubaus
befinden. Aufgrund von verschiedenen Leitungstrassen in der
Liesel-Christ-Anlage wird ein Teil der Ersatzbäume in der Liesel-Christ-Anlage
gesetzt werden, die Pflanzung der weiteren Bäume erfolgt in mittelbarer
Umgebung. Entlang des geplanten Hotel- und
Geschäftshaus wird auf der privaten Grundstücksfläche auf der Tiefgarage eine
Platanenreihe gepflanzt. Die Flachdachflächen des Gebäudes werden als
Dachgärten gestaltet. Sechs Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen,
stehen auf einem Schachtbauwerk, das zu dem Umspannwerk gehört. Das
Schachtbauwerk wird im Rahmen der Abbrucharbeiten des Umspannwerkes abgerissen.
Damit ist die Fällung der Bäume unumgänglich. Für die sechs zu fällenden Bäume wird Ersatz
geschaffen. Es werden sechs Ersatzbäume mit einem Stammumfang von mindestens
25/30 cm vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht
praktikabel, da sich die Standorte zu nah an der neuen Gebäudefassade befinden.
Aufgrund von verschiedenen Leitungstrassen in der Liesel-Christ-Anlage wird ein
Teil der Ersatzbäume in der Liesel-Christ-Anlage gesetzt werden, die Pflanzung
der weiteren Bäume erfolgt in mittelbarer Umgebung. Anlage 1 (ca. 394 KB) Anlage 2 (ca. 575 KB) Anlage 3 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
17.01.2012, OA 120
Antrag vom
17.01.2012, OF
119/1 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1
am 17.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 120 2012
1.
Die Vorlage M 3 wird unter Hinweis auf OA 120 abgelehnt.
2.
Die Vorlage OF 119/1 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. a) CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE. und FDP; FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme);
FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und NPD (M 3 =
Ablehnung, OA 120 = Annahme) 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
57 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
SPD gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum)
zu 2.
a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen
SPD (= vereinfachtes Verfahren); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2.
a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und
SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und NPD (M 3 =
Ablehnung, OA 120 = Annahme) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und REP gegen LINKE., Piraten und NPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE,
FDP und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und NPD (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1177, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 61 00