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Neubau Opernplatz 14/Hochstraße 44-46 Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses Antrag auf Fällung von neun Bäumen in der Liesel-Christ-Anlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.01.2012, M 3 Betreff: Neubau Opernplatz 14/Hochstraße 44-46 Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses Antrag auf Fällung von neun Bäumen in der Liesel-Christ-Anlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 12.01.2012 1. Es dient zur Kenntnis, dass in der Liesel-Christ-Anlage angrenzend an den Neubau Opernplatz 14/Hochstraße 44-46 beabsichtigt ist, die in der öffentlichen Grünfläche vorhandenen zehn Bäume (Nr. 1 bis 10 des Baumbestandsplans BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage) zu fällen. Es handelt sich um folgende Bäume: Nr. 1 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 1,10 m Nr. 2 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 1,25/0,47/0,34 m (3stämmig) Nr. 3 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,63 m Nr. 4 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,66 m Nr. 5 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,54/0,33 m (2stämmig) (Nr. 6 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,34 m) Nr. 7 Tilia cordata, Winterlinde Stammumfang 1,63 m Nr. 8 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,60 m Nr. 9 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,63 m Nr. 10 Acer campestre, Feldahorn Stammumfang 0,79 m Durch die geplante Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses bis zur Grundstücksgrenze des Nachbargrundstückes können die Bäume nicht erhalten werden. Die Bäume stehen innerhalb eines ca. 4 m breiten Streifens entlang der Grundstücksgrenze im nordwestlichen Bereich der Liesel-Christ-Anlage. Für den Bau der Untergeschosse müssen im Rahmen des technischen Tiefbaus Bohrpfahlwandarbeiten durchgeführt werden. Die Arbeitsgeräte dazu benötigen zum Einbau einen Arbeitsraum von ca. 25 m Höhe und 1,50 m Breite (von der Grundstücksgrenze Richtung Liesel-Christ-Anlage). Die Laubbäume haben (bis auf Baum Nr. 6) einen Stammumfang von mehr als 0,60 m und fallen daher unter die Baumschutzsatzung. Für die Fällung der Bäume Nr. 1 bis 5 sowie Nr. 7 bis 10 ist somit ein Stadtverordnetenbeschluss erforderlich. 2. Der Fällung der unten genannten 9 Bäume (Nr. 1 bis Nr. 5 sowie Nr. 7 bis Nr. 10), die unter die Baumschutzsatzung fallen, wird zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Abbruchgenehmigung, (Aktenzeichen X-2011-85-4) für das Umspannwerk, auch die Genehmigung für den Abbruch eines Schachtbauwerkes erteilt wurde. Dieses Schachtbauwerk ist etwa 1,50 m breit und etwa 28 m lang und verläuft erdüberdeckt auf dem Gelände der Liesel-Christ-Anlage entlang des Umspannwerkes. Über diesem Schachtbauwerk befinden sich weitere acht Bäume, die im Rahmen des Abbruchs gefällt werden. Es handelt sich um folgende Bäume (Nr. 11 bis 18 des Baumbestandsplans BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage): (Nr. 11 Pinus strobus, Weymouthkiefer Stammumfang 0,69 m) (Nr. 12 Taxodium distichum, Sumpfzypresse Stammumfang 0,60 m) Nr. 13 Pinus strobus, Weymouthkiefer Stammumfang 1,00 m Nr. 14 Pinus strobus, Weymouthkiefer Stammumfang 0,97 m Nr. 15 Carpinus betulus, Hainbuche Stammumfang 0,69 m Nr. 16 Carpinus betulus, Hainbuche Stammumfang 0,63 m Nr. 17 Pinus strobus, Weymouthkiefer Stammumfang 0,94 m Nr. 18 Acer platanoides, Spitzahorn Stammumfang 1,29 m Diese Fällungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vortrages. 4. Für die 18 Bäume (Nr. 1 bis Nr. 18) wurde ein Gutachten durch einen öffentlichen bestellten Baumgutachten erarbeitet. Die in den untenstehenden Abschnitten genannten Beurteilungen wurden dem Gutachten entnommen. Alle der nachfolgend genannten Bäume bilden eine Baumgruppe. Keiner der Bäume befindet sich in einer Einzelstellung. Die Feldahorne, Nr. 1 bis Nr. 5, besitzen einen vitalen Zustand. Alle fünf Bäume weisen jedoch einseitige Kronenentwicklungen sowie Gabelungen und Zwiesel im unteren Stammbereich auf. Der Feldahorn, Nr. 2, besitzt im Stammbereich einen großen Astabschnitt (siehe Anlage 3, Seite 1 und 2 - Fotos der Bäume). Die Winterlinde, Nr. 7, ist ein vitaler Altbaum. Die Winterlinde besitzt jedoch eine eingekürzte Krone sowie Astungswunden und zwei Faulstellen (siehe Anlage 3, Seite 2, Foto). Die Feldahorne, Nr. 8 bis Nr. 10, besitzen einen vitalen Zustand. Alle drei Bäume weisen jedoch einseitige Kronenentwicklungen auf (siehe Anlage 3, Seite 3, Fotos der Bäume). Bei der Winterlinde; Nr. 7, handelt es sich um einen kartierten Höhlenbaum (Nr. 2511) für Fledermäuse. Er ist nach BNatSchG besonders geschützt. Auf Anregung des Grünflächenamtes hat der Bauherr Experten zur Baumhöhlenkontrolle beauftragt. Bei der Kontrolle der Baumhöhle wurde weder ein Fledermausbesatz noch ein Besatz durch andere Baumhöhlennutzer in der Baumhöhle festgestellt. Die Höhle wurde von den Experten verschlossen, um eine spätere Besiedlung auszuschließen. Die Untere Naturschutzbehörde wurde informiert. Die Weymouthkiefer, Nr. 13, besitzt trotz eines Rindenschadens am Stamm, einen vitalen Zustand. Die Weymouthkiefer, Nr. 14, ist in einen leicht geschädigten Zustand und in ihrer Vitalität bereits eingeschränkt. Die Krone ist licht. Die beiden Hainbuchen, Nr. 15 und Nr. 16, sind trotz Totholz noch in einem vitalen Zustand. Die Weymouthkiefer, Nr. 17, besitzt ebenfalls wie der Spitzahorn, Nr. 18, einen vitalen Zustand. Der Spitzahorn ist jedoch durch eine tief angesetzte Krone und eine Astungswunde im Kronenbereich sowie durch Gabelungen im Stammbereich gekennzeichnet. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die 15 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen und die auf öffentlichem Gelände stehen bzw. standen, Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe vorgenommen werden. Der Wertverlust wird erstattet. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Fällung von fünf Bäumen im östlichen Bereich der privaten Grundstücksfläche des geplanten Hotel- und Geschäftshaus erforderlich ist. Es handelt sich um folgende Bäume (Baumbestandsplan BBP/02, Stand 16.09.2011, siehe Anlage): - Plantanus acerifolia, Platane Stammumfang 1,91 m - Quercus rubra, Roteiche Stammumfang 0,93 m - Chamaecyparis ssp., Zypresse Stammumfang 1,37 m - Plantanus acerifolia, Platane Stammumfang 1,38 m - Chamaecyparis ssp., Zypresse Stammumfang 1,52 m Der Baumfällantrag wurde von dem Bauherrn des Hotel- und Geschäftshauses, der Opernplatz GmbH & Co. KG, München, bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Begründung: Neun Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, befinden sich im Arbeitsraum für die Bohrpfahlwandarbeiten der geplanten Errichtung eines Hotel- und Geschäftshauses. Eine Erhaltung der Bäume an dieser Stelle ist nicht möglich. Für die neun zu fällenden Bäume wird Ersatz geschaffen. Es werden neun neue Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 25/30 cm vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht praktikabel, da sich die Standorte zu nah an den Fassaden des Neubaus befinden. Aufgrund von verschiedenen Leitungstrassen in der Liesel-Christ-Anlage wird ein Teil der Ersatzbäume in der Liesel-Christ-Anlage gesetzt werden, die Pflanzung der weiteren Bäume erfolgt in mittelbarer Umgebung. Entlang des geplanten Hotel- und Geschäftshaus wird auf der privaten Grundstücksfläche auf der Tiefgarage eine Platanenreihe gepflanzt. Die Flachdachflächen des Gebäudes werden als Dachgärten gestaltet. Sechs Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, stehen auf einem Schachtbauwerk, das zu dem Umspannwerk gehört. Das Schachtbauwerk wird im Rahmen der Abbrucharbeiten des Umspannwerkes abgerissen. Damit ist die Fällung der Bäume unumgänglich. Für die sechs zu fällenden Bäume wird Ersatz geschaffen. Es werden sechs Ersatzbäume mit einem Stammumfang von mindestens 25/30 cm vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht praktikabel, da sich die Standorte zu nah an der neuen Gebäudefassade befinden. Aufgrund von verschiedenen Leitungstrassen in der Liesel-Christ-Anlage wird ein Teil der Ersatzbäume in der Liesel-Christ-Anlage gesetzt werden, die Pflanzung der weiteren Bäume erfolgt in mittelbarer Umgebung. Anlage 1 (ca. 394 KB) Anlage 2 (ca. 575 KB) Anlage 3 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 17.01.2012, OA 120 Antrag vom 17.01.2012, OF 119/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 120 2012 1. Die Vorlage M 3 wird unter Hinweis auf OA 120 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 119/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und NPD (M 3 = Ablehnung, OA 120 = Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 57 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und NPD (M 3 = Ablehnung, OA 120 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 120 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 120 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., Piraten und NPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1177, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 61 00

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