Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 2.a) und b): Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h innerorts darf aus Verkehrssicherheitsgründen nur eingerichtet werden, wenn sich auf dem Streckenabschnitt der Zugang einer Kindertagesstätte oder Schule befindet oder es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. In den betroffenen Abschnitten Niederurseler Landstraße und Praunheimer Weg wurde bedingt durch die Schulen jeweils 30 km/h auf einer Länge von 100 Metern angeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder einer streckenbezogenen Tempo 30-Regelung ("runde 30" via VZ 274.30 StVO) auf gesamter Länge nicht möglich. Zudem üben sowohl der Hammarskjöldring, die Roßkopfstraße, die Niederurseler Landstraße (die die Roßkopfstraße mit dem Praunheimer Weg verbindet) und auch der Praunheimer Weg als Grundnetzstraße eine besondere Stadtteilverbindungsfunktion von der Nordweststadt nach Niederursel und zurück aus. Aufgrund des dortigen Linienbusverkehres mit den Bussen 71, 72 und 73 wird durch diese Bündelung der Verkehre die Bedeutung in der Roßkopfstraße deutlich. Grundnetzstraßen sind erforderlich, um die Verkehrsberuhigung in den angrenzenden Wohngebieten zu ermöglichen. Zu 2.c): Der Fußgängerüberweg Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch die langgezogene Kurve gut ersichtlich. Davon abgesehen lässt sich die vom Ortsbeirat angeregte bauliche Veränderung nicht umsetzen, weil es sich bei der Straße um eine Grundnetzstraße mit Busverkehr handelt.