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Neubaugebiete im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem deutlichen Anstieg der Einwohner für Frankfurt am Main aus. Dabei ist das Bevölkerungswachstum sowohl durch eine positive Wanderungsbilanz (mehr Zuzüge als Wegzüge) als auch einen Geburtenüberschuss (mehr Geburten als Sterbefälle) gekennzeichnet. Aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Wohnungsbedarfes im Hinblick auf ein - auch für die Zukunft nicht auszuschließendes - Wachstum der Pro-Kopf-Wohnfläche und aufgrund der zu erwartenden strukturellen Veränderungen gilt es, weitere Flächen für eine langfristige Siedlungsentwicklung zu entwickeln. Der Magistrat sieht dabei keine inhaltlichen und zeitlichen Abhängigkeiten der vier genannten Bebauungspläne untereinander bzw. vom Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg". Es ist zutreffend, dass bei den genannten Bebauungsplangebieten ähnliche Problemstellungen und Konflikte vorliegen bzw. zu vermuten sind, wie u.a. der Verlust von Landwirtschaftsflächen, die Verdrängung von gegenwärtigen Nutzungen und Nutzern, der Biotop- und Artenschutz, der Lärmschutz oder die Akzeptanz der benachbarten Bewohnerschaft gegenüber einer Neubebauung. Es wird jedoch in jedem Verfahren erst durch die Aufnahme bzw. Weiterführung der Planungen möglich sein, die Probleme in ihrer Gesamtheit zu erkennen und einzugrenzen, um dann Lösungsansätze zu finden und zu diskutieren. Dabei ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen wie der Gebietsgröße, der Topografie, der Bodenqualität, der angrenzenden Bebauung, der Verkehrsanbindung sowie der bestehenden Nutzungen, Pflanzen und Tierarten im Detail gebietsabhängig ein sehr differenziertes Bild an Problemstellungen auftreten wird, wofür in jedem Gebiet individuelle Lösungen gefunden werden müssen. Vor diesem Hintergrund sollen die Planungen für die Baugebiete ergebnisoffen begonnen bzw. fortgeführt werden, da vom Bebauungsplanverfahren Nr. 516 keine universell anwendbaren Musterlösungen zu den Fragestellungen anderer Baugebiete erwartet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989

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