Neubaugebiete im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST
798
Betreff: Neubaugebiete im
Ortsbezirk 10 Aktuelle Bevölkerungsprognosen
gehen von einem deutlichen Anstieg der Einwohner für Frankfurt am Main aus.
Dabei ist das Bevölkerungswachstum sowohl durch eine positive Wanderungsbilanz
(mehr Zuzüge als Wegzüge) als auch einen Geburtenüberschuss (mehr Geburten als
Sterbefälle) gekennzeichnet. Aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen
Wohnungsbedarfes im Hinblick auf ein - auch für die Zukunft nicht
auszuschließendes - Wachstum der Pro-Kopf-Wohnfläche und aufgrund der zu
erwartenden strukturellen Veränderungen gilt es, weitere Flächen für eine
langfristige Siedlungsentwicklung zu entwickeln. Der Magistrat sieht dabei keine inhaltlichen und
zeitlichen Abhängigkeiten der vier genannten Bebauungspläne untereinander bzw.
vom Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg". Es ist
zutreffend, dass bei den genannten Bebauungsplangebieten ähnliche
Problemstellungen und Konflikte vorliegen bzw. zu vermuten sind, wie u.a. der
Verlust von Landwirtschaftsflächen, die Verdrängung von gegenwärtigen Nutzungen
und Nutzern, der Biotop- und Artenschutz, der Lärmschutz oder die Akzeptanz der
benachbarten Bewohnerschaft gegenüber einer Neubebauung. Es wird jedoch in jedem
Verfahren erst durch die Aufnahme bzw. Weiterführung der Planungen möglich
sein, die Probleme in ihrer Gesamtheit zu erkennen und einzugrenzen, um dann
Lösungsansätze zu finden und zu diskutieren. Dabei ist erfahrungsgemäß davon
auszugehen, dass aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen wie der
Gebietsgröße, der Topografie, der Bodenqualität, der angrenzenden Bebauung, der
Verkehrsanbindung sowie der bestehenden Nutzungen, Pflanzen und Tierarten im
Detail gebietsabhängig ein sehr differenziertes Bild an Problemstellungen
auftreten wird, wofür in jedem Gebiet individuelle Lösungen gefunden werden
müssen. Vor diesem
Hintergrund sollen die Planungen für die Baugebiete ergebnisoffen begonnen bzw.
fortgeführt werden, da vom Bebauungsplanverfahren Nr. 516 keine universell
anwendbaren Musterlösungen zu den Fragestellungen anderer Baugebiete erwartet
werden können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989