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Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 796 Betreff: Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100 Zum Schutz der heimischen Fauna und Flora werden öffentliche Grünanlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene Schulwege durch Grünanlagen) grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Grünanlage Lauterbacher Straße ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Den Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern stehen die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und der Birsteiner Straße zur Verfügung. Hierüber erfolgt auch die Haupterschließung zu den Wohngebäuden der Lauterbacher Straße 5 bis 29. Da hier keine Belange der unbedingten Verkehrssicherheit betroffen sind, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung des OBR umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 304