Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2019, ST 796 Betreff: Planung und Bau von Straßenlaternen im
Bereich der parkähnlichen Anlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29
und der Birsteiner Straße 88-100 Zum Schutz der heimischen Fauna und
Flora werden öffentliche Grünanlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene
Schulwege durch Grünanlagen) grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Grünanlage Lauterbacher Straße ist nicht als
Schulweg ausgewiesen. Den Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern stehen die
beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und der Birsteiner Straße zur
Verfügung. Hierüber erfolgt auch die Haupterschließung zu den Wohngebäuden der
Lauterbacher Straße 5 bis 29. Da hier keine Belange der unbedingten
Verkehrssicherheit betroffen sind, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung
des OBR umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 304