Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungsklassen - durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - angefahren und gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sogenannten wilden Ablagerungen mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter. Insofern wird mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Mit diesen Leistungen kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer entsprechenden Reinigungspflicht folglich nach. Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes wird im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgänger:innenaufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.) festgesetzt. Die Sauberkeit der Straßen und der bestehende Reinigungsbedarf wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf eine Anpassung der Reinigungsklasse vorgenommen. Bei den meisten Abschnitten in Niederrad, die nach Straßenreinigungssatzung in Reinigungsklasse I fallen und somit einmal pro Woche gereinigt werden, erfolgt die Reinigung in der Regel immer mittwochs. Anzumerken ist, dass neben den reinigungsfreien Feiertagen (in Niederrad zuletzt: 25.12.2024 / 01.01.2025) im Dezember und Januar an mehreren Tagen intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen findet in der Regel keine Straßenreinigung statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für die Erfüllung der vorrangigen Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streudienst) vorgesehen sind. Insofern kann es in dieser Zeit witterungsbedingt in einigen Bereichen zu ungewohnten Sauberkeitseindrücken gekommen sein. Im Umfeld des S-Bahnhofs wird der Magistrat voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung die Reinigungsklasse von I auf II anheben, wodurch die Anzahl der Reinigungsdurchgänge verdoppelt wird. Der in der Anregung genannte Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Straßenabschnitt Hahnstraße. Dieser Verbindungsweg - zur Lyoner Straße führend - wird von der FES auch einmal wöchentlich und in der Regel immer mittwochs gereinigt. Hiervon ausgenommen ist der permanent mit Fahrrädern zugestellte Fahrradabstellplatz selbst. Für diese Fläche hat die Deutsche Bahn AG, als Betreiber der sog. Call-A-Bike-Stationen, eine Sondernutzungserlaubnis und ist auch für die Reinigung zuständig. Die Bahn wurde nochmals auf diese Verpflichtung hingewiesen. Für zwischenzeitliche Abhilfe hat - ungeachtet der Zuständigkeiten der Deutsche Bahn AG - mehrmals das Cleanffm-Express-Team gesorgt und akute Vermüllungen sowie saisonale Laubansammlungen beseitigt. Zuletzt haben wir vermehrt Wildwuchs in den Randbereichen des Verbindungswegs festgestellt. Dieser wird demnächst entfernt, sodass sich Verbesserungen im Gesamteindruck ergeben sollten. Die Beseitigung jeglichen Wildwuchses bei jedem Reinigungsdurchgang ist jedoch nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Nassreinigungen in der Unterführung erfolgen mindestens einmal im Monat, hier zuletzt am 16.04.2025. Zeitweilige Verunreinigungen führen wir auf fehlende oder verbesserungswürdige Taubenabwehrsysteme im Unterführungsbereich zurück. Auch hierzu wird es Kontakt zur Deutsche Bahn AG geben. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden.