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Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes ergibt sich eine Pflicht zum Bau von Stellplätzen im Rahmen der geltenden Stellplatzsatzung. Die Bauherrschaft wurde im Rahmen der Bauberatung auf die exzellente Anbindung des Standorts an den ÖPNV und auf die Möglichkeiten hingewiesen, die Herstellungspflicht zu minimieren. Davon hat die Bauherrschaft Gebrauch gemacht und die Zahl der Stellplätze auf 23 reduziert. Auf Basis der städtischen Klimaschutzziele ist es ein verkehrspolitisches Ziel, den zumindest in Teilen unabweisbaren Parkraumbedarf aus dem öffentlichen in den privaten Raum zu verlagern. Dabei dienen die öffentlich zugänglichen Parkhäuser überwiegend dem Bedarf der Kunden- und Besucherverkehre. Der verbleibende Bedarf ständiger Nutzerinnen und Nutzer wiederum ist vorrangig auf den jeweiligen Grundstücken zu berücksichtigen. Für das Grundstück Zeil 121 ist der Holzgraben die einzig geeignete Zufahrtstraße. Der durch das Bauvorhaben zu erwartende Ziel- und Quellverkehr führt nicht zwingend zu unverträglichen Verkehrsbelastungen. Kurzzeitige Verkehrsbeeinträchtigungen im Holzgraben können beim geschilderten Szenario nicht vollständig ausgeschlossen werden, sind jedoch angesichts der geringen verkehrlichen Bedeutung nicht gravierend in ihren Auswirkungen.

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