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Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat strebt weiterhin an, das Grundstück südlich der Richard-Wagner-Straße planungsrechtlich für eine Krankenhausnutzung bzw. eine Anlage für gesundheitliche Zwecke vorzuhalten. Das entspricht dem Ziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans-Nr. 903, den Gesundheitsstandort zu stärken. Somit bestünde beispielsweise die Möglichkeit, dass das nördlich angrenzende Bürgerhospital das Grundstück langfristig für eine Erweiterung nutzen könnte. Eine derartige Absicht des Krankenhausbetreibers ist dem Magistrat jedoch nicht bekannt. Um darüber hinaus einen möglichen anderen Bedarf zu prüfen, wurde das Hessische Sozialministerium um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung, ob es einen anderweitigen Bedarf für eine Gesundheitseinrichtung an diesem Standort gibt, liegt noch nicht vor. Möglicherweise kann eine derartige Einschätzung aufgrund der anstehenden Krankenhausreform auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Gesundheitsverwaltung zu dem Ergebnis kommen, der oben genannte Bedarf bestehe nicht, würde der Magistrat als nächsten Schritt prüfen, ob eine anderer Gemeinbedarf besteht, zum Beispiel für Bildung. Das Bebauungsplanverfahren ruht bis zu einer endgültigen Klärung dieser Nutzungsfrage.