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Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Jede öffentliche Schule ist inklusiv im Sinne des § 51 Hessisches Schulgesetzes. Besuchen Kinder mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder anderweitigem Anspruch auf Erteilung des EU- Schwerbehindertenparkausweises die Schule und kann ein Ein- und Aussteigen nicht anders als im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde bedarfsgerecht und zeitlich beschränkt Sonderparkplätze an. Dies setzt eine Bedarfsmeldung seitens der Schule voraus, um entsprechende Kenntnis zu erlangen. Die Straßenverkehrsbehörde wird ihrerseits bei der IGS Nordend den aktuellen Bedarf abfragen.

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