Streusalzeinsatz auf dem Riedberg
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich erfolgt der Winterdienst im Rahmen der gültigen Straßenreinigungs-Satzung durch unseren Dienstleister, die FES GmbH, nur auf Fahrbahnen. Diese werden bei Schneefall und/oder Eisglätte nach einer entsprechend geplanten ABC-Priorisierung stets im Sinne der Verkehrssicherheit abgefahren. Das heißt: auf wichtigen und gefährlichen Verkehrsflächen erfolgen im gesamten Stadtgebiet Räum- und Streumaßnahmen. Die FES hält den Streusalzverbrauch dabei so gering wie möglich und verwendet in der Regel maximal zwischen 10 und 15 Gramm Feuchtsalz pro m2. Als Vorsatz gilt hierbei "So viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich!". Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Ausbringung von abstumpfenden Streustoffen wäre die 10-20fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufigeres Nachladen zur Folge. Außerdem müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO2-Bilanz und verursachen selbstverständlich höhere Kosten. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die FES computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Die Altenhöferallee sowie die Riedbergallee sind sowohl in den A-Strecken als auch im Kontrollplan der Sichrheitskontrolle enthalten. Der Grund für die Einordnung ist die genannte Verkehrswichtigkeit sowie die erhöhte Unfallgefahr durch das entsprechende Gefälle der Altenhöferallee. Weiterhin befährt der ÖPNV beide Straßen mit Buslinien. Die Alfred-Wegener-Straße ist lediglich in den Wohnstraßenplänen geführt, dementsprechend wird dort bereits Splitt beziehungsweise Splittgemische gestreut. Nach den Erfahrungen der FES in den letzten Jahren liegt der Riedberg in einer Kaltluftschneise aus Richtung Taunus und neigt deshalb stärker zur Straßenglätte. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden in diesem Bereich zwei Glättemeldeanlagen installiert, die detaillierte Informationen über die Fahrbahntemperatur und den -zustand melden. Ein ordnungsgemäßer Winterdienst, der einer konkreten Gefahrenlage entgegenwirkt, ist ohne Hinzunahme des notwendigen Streusalzes nicht möglich. Der gewünschte Verzicht von Streusalz in diesem Bereich ist − auf dieser Grundlage und in Folge möglicher Personenschäden beziehungsweise entsprechender Haftungsansprüche - seitens des Magistrats nicht zu verantworten. Anzumerken ist, dass am 17. Dezember kein Winterdiensteinsatz der FES in Frankfurt und demnach auch nicht auf dem Riedberg erfolgte. Das genannte Streusalz wurde daher nicht von unserem Dienstleister ausgebracht. Alle Auffälligkeiten können künftig gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 2008007 0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de ) gemeldet werden.