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Radwege auf der Henschelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 78 Betreff: Radwege auf der Henschelstraße Die Gestaltung des Radweges in der Henschelstraße entspricht hinsichtlich der Breiten sowie des nicht vorhandenen Sicherheitstrennstreifens nicht dem Stand der Technik. Die daraus resultierenden Sicherheitsdefizite des Radweges bleiben auch bei der Aufhebung der Benutzungspflicht bestehen, so dass unabhängig von dieser Pflicht der Radweg nicht aufrechterhalten werden kann, beziehungsweise darf. Aus diesem Grund ist der Radverkehr, zumindest bis zu einer grundlegenden Neuaufteilung der Verkehrsflächen im Zuge eines Umbaus der Straße, auf der Fahrbahn zu führen. Hierfür ist der 3,00 Meter breite rechte Fahrstreifen zu einem Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite neben dem Parkstreifen und einem Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite umzumarkieren. Die übrigen 40 cm können dem verbleibenden Fahrstreifen zugeschlagen werden, so dass dieser insgesamt ca. 3,40 Meter breit ist. Dieser Querschnitt kann bis zur Helmholtzstraße durchgängig hergestellt werden, wo der Radverkehr wieder auf den Radweg geführt wird. Aufgrund der Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges und des am Danziger Platz vorgesehenen Kreisverkehrsplatzes ist die einstreifige Verkehrsführung für Fahrzeuge in der Henschelstraße als unkritisch zu bewerten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3809

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