Radwege auf der Henschelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
78
Betreff: Radwege auf der
Henschelstraße Die Gestaltung des Radweges in der
Henschelstraße entspricht hinsichtlich der Breiten sowie des nicht vorhandenen
Sicherheitstrennstreifens nicht dem Stand der Technik. Die daraus
resultierenden Sicherheitsdefizite des Radweges bleiben auch bei der Aufhebung
der Benutzungspflicht bestehen, so dass unabhängig von dieser Pflicht der
Radweg nicht aufrechterhalten werden kann, beziehungsweise darf. Aus diesem Grund ist der Radverkehr, zumindest bis
zu einer grundlegenden Neuaufteilung der Verkehrsflächen im Zuge eines Umbaus
der Straße, auf der Fahrbahn zu führen. Hierfür ist der 3,00 Meter breite
rechte Fahrstreifen zu einem Sicherheitstrennstreifen von 75 cm Breite neben
dem Parkstreifen und einem Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite umzumarkieren. Die
übrigen 40 cm können dem verbleibenden Fahrstreifen zugeschlagen werden, so
dass dieser insgesamt ca. 3,40 Meter breit ist. Dieser Querschnitt kann bis zur
Helmholtzstraße durchgängig hergestellt werden, wo der Radverkehr wieder auf
den Radweg geführt wird. Aufgrund der Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges
und des am Danziger Platz vorgesehenen Kreisverkehrsplatzes ist die
einstreifige Verkehrsführung für Fahrzeuge in der Henschelstraße als unkritisch
zu bewerten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3809