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Fußgängerampeln über die Tramgleise in der Triftstraße und der Adolf-Miersch-Straße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 789 Betreff: Fußgängerampeln über die Tramgleise in der Triftstraße und der Adolf-Miersch-Straße in Niederrad Die Lichtsignalanlagen inklusive Gleisquerungen in der Triftstraße bzw. Adolf-Miersch-Straße werden mit verkehrsabhängigen Steuerungen betrieben. Speziell für die Gleisquerungen sehen diese Steuerungen in der Grundstellung eine Dunkelschaltung für die Fußgänger und eine "Sperr"-Schaltung für die Straßenbahnen vor. Die hier verkehrenden Straßenbahnen können sich per Funktelegramm ihr "Frei"-Signal anfordern. Quert eine Straßenbahn eine Lichtsignalanlage, meldet sie sich für die Anlage per Funktelegramm ab und zeitgleich für die nächste Lichtsignalanlage an. Bei der Ausfahrt aus einer Haltestelle wird das Funktelegramm mit Schließen der Türen abgesetzt. Hat sich eine Straßenbahn angemeldet, wird im Rahmen der Steuerung zunächst überprüft, ob die Mindestgrünzeit für feindliche Verkehrsströme, hier die Mindest-Dunkelzeit für die Fußgängerquerungen, eingehalten ist. Danach werden diese Verkehrsströme auf Rot, die Gleisquerung auf Doppel-Rot, geschaltet. Sind danach die Zwischen- bzw. Schutzzeiten abgelaufen, erhalten die Straßenbahnen Frei. Störungsmeldungen einzelner Lichtsignalanlagen oder des gesamten Streckenzuges Adolf-Miersch-Straße / Triftstraße sind derzeit nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3964

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