Fußgängerampeln über die Tramgleise in der Triftstraße und der Adolf-Miersch-Straße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 789 Betreff: Fußgängerampeln über die Tramgleise in
der Triftstraße und der Adolf-Miersch-Straße in Niederrad
Die
Lichtsignalanlagen inklusive Gleisquerungen in der Triftstraße bzw.
Adolf-Miersch-Straße werden mit verkehrsabhängigen Steuerungen betrieben.
Speziell für die Gleisquerungen sehen diese Steuerungen in der Grundstellung
eine Dunkelschaltung für die Fußgänger und eine "Sperr"-Schaltung für die
Straßenbahnen vor. Die hier verkehrenden Straßenbahnen können sich per
Funktelegramm ihr "Frei"-Signal anfordern. Quert eine Straßenbahn eine
Lichtsignalanlage, meldet sie sich für die Anlage per Funktelegramm ab und
zeitgleich für die nächste Lichtsignalanlage an. Bei der Ausfahrt aus einer Haltestelle wird das
Funktelegramm mit Schließen der Türen abgesetzt. Hat sich eine Straßenbahn
angemeldet, wird im Rahmen der Steuerung zunächst überprüft, ob die
Mindestgrünzeit für feindliche Verkehrsströme, hier die Mindest-Dunkelzeit für
die Fußgängerquerungen, eingehalten ist. Danach werden diese Verkehrsströme auf
Rot, die Gleisquerung auf Doppel-Rot, geschaltet. Sind danach die Zwischen-
bzw. Schutzzeiten abgelaufen, erhalten die Straßenbahnen Frei. Störungsmeldungen einzelner Lichtsignalanlagen oder
des gesamten Streckenzuges Adolf-Miersch-Straße / Triftstraße sind derzeit
nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.11.2018, OM 3964