Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) Gegenwärtig werden für die Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geräte eingesetzt: - 27 stationäre Überwachungsanlagen (alles kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) von zwei Herstellern (10x Firma Vitronic und 17x Firma Gatso) - 5 mobile Überwachungsanlagen - 3 Enforcement-Trailer (semistationäre Anlage) Zu b) Folgende Einnahmen wurden 2024 aus Geschwindigkeitsüberwachung erzielt: Einnahmen insgesamt: - Verwarnungsgelder 6.580.000 € - Bußgelder 2.180.000 € Einnahmen aus stationärer Geschwindigkeitsüberwachung (b1): - Verwarnungsgelder 1.080.000 € - Bußgelder 270.000 € Einnahmen durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung sowie mittels Enforcement-Trailer: - Verwarnungsgelder 5.500.000 € - Bußgelder 1.910.000 € Zu c) Die Anschaffungskosten betragen für - Einen Enforcement-Trailer inklusive Messgerät und Zubehör ca. 210.000 € - Ein mobiles Messfahrzeug inklusive Messgerät und Zubehör ca. 120.000 € Die Kosten für Wartung, Reparatur und Eichung betragen jährlich ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch die Personalkosten für den Betrieb der Anlagen sowie die Auswertung der erzeugten Falldateien: 14 x EGr. 8 TVöD (14 x 64.000 € = 896.000 €) 3 x EGr. 6 TVöD (3 x 62.000 € = 186.000 €) 1 x EGr. 9b TVöD (1 x 75.000 €) Summe Personalkosten: 1.157.000 €. Die Anschaffungskosten / Neubau sind abhängig von dem jeweiligen Standort der Anlage und variieren zwischen Gatso circa 86.000 € (letzte Kosten) und Vitronic circa 125.000 € (letzte Kosten). Zu den Unterhaltungskosten für alle Anlagen gehören die Eichgebühren mit circa 33.000 €/Jahr und Unterhaltung und Reparaturen circa 100.000 €/Jahr. Zusätzliche Erläuterung: Ergänzend bedarf es der Klarstellung, dass die durch Geschwindigkeitsanzeigen vereinnahmten Beträge nicht unmittelbar für die Beschaffung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Sie fließen vielmehr entsprechend des veranschlagten Einnahmesolls in den städtischen Haushalt ein. Generell ist für die Frage, ob ein Standort mit einer stationären Geschwindigkeitsanlage erschlossen wird, die finanzielle Darstellbarkeit nicht unmittelbar ausschlaggebend. Zunächst müssen die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen und die objektive Notwendigkeit (Unfallschwerpunkt) hierfür gegeben sein. Standorte mit echten Unfallschwerpunkten sind in der Realisierung zu priorisieren und deren Finanzierung abzusichern. An der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg liegt weder eine geschwindigkeits- noch eine rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Anlage nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Hierüber entscheidet die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HÖMS). Auch diese Entscheidung richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der durch die zu erschließende Anlage erzielt werden soll, nämlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle. Die Städtische Verkehrspolizei führt in dem genannten Bereich seit mehreren Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine zwingende Notwendigkeit für eine stationäre Anlage wider.