Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen!
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Magistrat teilt mit, dass Auskünfte über die Betreiber von Schalt- und Verteilerkästen bei dem Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum, 66.13, eingeholt werden können. Mainova kann Auskunft zu den Schalt- und Verteilerkästen ihrer Tochtergesellschaften, der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), geben. Zu 2: Die NRM betreibt im Frankfurter Stadtgebiet ca. 4100 Kabelverteilerschränke, die SRM betreibt darüber hinaus weitere 2000 Niederspannungsverteiler im Stadtgebiet. Weitere Auskünfte kann das Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum, 66.13, geben. Zu 3: Das Reinigen der Schalt- bzw. Verteilerkästen ist grundsätzlich nicht Leistungsbestandteil der satzungsgemäßen Straßenreinigung. Da es sich bei diesen Kästen selbst um eigenständige, technische Einrichtungen handelt, werden diese zudem aus Sicherheitsaspekten nicht gereinigt. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt die Bodenbereiche vor und hinter den Schaltkästen, sofern sich diese im öffentlichen Gehwegbereich befinden, und entfernt in regelmäßigen Abständen auf den Schaltkästen abgestellte Flaschen. Die Instandhaltung und Reinigung der Schaltkästen erfolgt durch die entsprechenden Betreiber und deren befugte Dienstleister. Sie wird im Rahmen der jeweiligen Konzessions- und/oder Zusatzverträge geregelt. NRM und SRM nehmen in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen Reinigungen ihrer Kabelverteilerschränke vor. Zu 4-6: Im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung wurde das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben. Der Konzessionsnehmer hat damit die Möglichkeit erhalten, u.a. die Stromkästen der Mainova mit Werbung zu belegen. Damit hat die Mainova aktuell keine Verfügungsrechte über ihre NV bzw. ST hinsichtlich deren künstlerischer Gestaltung. Ferner muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den NV und ST um elektrische Betriebsräume handelt, deren Funktionsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein muss. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der Schalt- und Verteilerkästen seitens der Stadt Frankfurt nicht vorgesehen.