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Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 782 Betreff: Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377 1. Im Baugebiet "Leuchte" befinden sich neben den Zauneidechsen noch eine Reihe weiterer Tierarten, auf die Artenschutzbestimmungen Anwendung finden. Es handelt sich hierbei um die Kreuzkröte, den Hirschkäfer, zwei Fledermausarten sowie mehrere Vogelarten. Bei den durchzuführenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind selbstverständlich alle vorkommenden Tierarten berücksichtigt. 2. Die bisherigen Aussagen über den zeitlichen Ablauf im Baugebiet Leuchte - wie auch in der OBR-Sitzung am 29.11.2011 vorgetragen - haben nach wie vor Bestand. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet Mitte 2013 beginnen, so dass im Laufe des Jahres 2014 private Hochbaumaßnahmen möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2012, V 276

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