Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan 377
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
782
Betreff: Baugebiet
Leuchte/Bebauungsplan 377 1. Im Baugebiet "Leuchte" befinden sich neben den
Zauneidechsen noch eine Reihe weiterer Tierarten, auf die
Artenschutzbestimmungen Anwendung finden. Es handelt sich hierbei um die
Kreuzkröte, den Hirschkäfer, zwei Fledermausarten sowie mehrere Vogelarten. Bei
den durchzuführenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind selbstverständlich
alle vorkommenden Tierarten berücksichtigt. 2. Die bisherigen Aussagen über den zeitlichen Ablauf
im Baugebiet Leuchte - wie auch in der OBR-Sitzung am 29.11.2011 vorgetragen -
haben nach wie vor Bestand. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Herstellung
der Erschließungsanlagen im Baugebiet Mitte 2013 beginnen, so dass im Laufe des
Jahres 2014 private Hochbaumaßnahmen möglich sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2012, V 276