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Begrünung Rappstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Aufgrund der Trassenlage ist eine Pflanzung von Bäumen auf der Nordseite der Rappstraße ausgeschlossen. Generell könnten die erforderlichen Baumscheiben im Hinblick auf die geringe Fahrbahnbreite auch auf der anderen Seite nur mit einer Breite von rund 1,5 Meter hergestellt werden. Dies ist schon aus Gründen der Standsicherheit für eine Baumpflanzung nicht ausreichend. Aufgrund der angesprochenen geringen Breite der Straße und auch wegen des hohen Pflegeaufwands sieht der Magistrat in der Rappstraße von Hochbeeten ebenfalls ab.

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