Fahrradbügel vor Hadrianstraße 32 bis 44
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST
782
Betreff: Fahrradbügel vor
Hadrianstraße 32 bis 44 Generell bestehen keine Bedenken
gegen die Anbringung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg vor den oben genannten
Häusern, sofern die verbleibende Mindestgehwegbreite von 1,20 m berücksichtigt
wird. Sollte aufgrund vorhandener Leitungstrassen eine Anbringung in diesem
Bereich nicht möglich sein, so würden die Fahrradbügel im Bereich der
Gehwegnasen gesetzt werden. Die Fahrradbügel können im 2 Quartal 2018
installiert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.01.2018, OM 2686