Fahrradbügel vor Hadrianstraße 32 bis 44
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 782
Betreff: Fahrradbügel vor Hadrianstraße 32 bis 44 Generell bestehen keine Bedenken gegen die Anbringung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg vor den oben genannten Häusern, sofern die verbleibende Mindestgehwegbreite von 1,20 m berücksichtigt wird. Sollte aufgrund vorhandener Leitungstrassen eine Anbringung in diesem Bereich nicht möglich sein, so würden die Fahrradbügel im Bereich der Gehwegnasen gesetzt werden. Die Fahrradbügel können im 2 Quartal 2018 installiert werden.