Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradbügel vor Hadrianstraße 32 bis 44

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 782 Betreff: Fahrradbügel vor Hadrianstraße 32 bis 44 Generell bestehen keine Bedenken gegen die Anbringung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg vor den oben genannten Häusern, sofern die verbleibende Mindestgehwegbreite von 1,20 m berücksichtigt wird. Sollte aufgrund vorhandener Leitungstrassen eine Anbringung in diesem Bereich nicht möglich sein, so würden die Fahrradbügel im Bereich der Gehwegnasen gesetzt werden. Die Fahrradbügel können im 2 Quartal 2018 installiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2686

Verknüpfte Vorlagen