Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende im Bereich Mainzer Landstraße / Krifteler Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 782
Betreff: Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende im Bereich Mainzer Landstraße / Krifteler Straße Bei der Mainzer Landstraße handelt es sich um eine stark belastete Hauptverkehrsstraße, die in dem angesprochenen Bereich alle 2 1/2 Minuten von zwei Straßenbahnlinien (11, 12) passiert wird. Eine zusätzliche signalgesteuerte Fußgängerquerung müsste in die auf der Mainzer Landstraße an allen Lichtsignalanlagen bestehende ÖPNV-Beschleunigung integriert werden und hätte damit zwingend negative Auswirkungen auf den eng getakteten Betrieb der Straßenbahnen. Nachdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass der ebenfalls betroffene motorisierte Individualverkehr sich bei einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Mainzer Landstraße in Teilen in die parallel zur Mainzer Landstraße verlaufenden Straßen verlagern und diese zusätzlich belasten würde, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er aus den dargelegten Gründen davon absieht, der Anregung zu entsprechen.