Weitere Nutzung des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST
781
Betreff: Weitere Nutzung
des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird
Das Grundstück Wickenweg 92 wurde
an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht
ist bis zum 30.06.2057 bestellt. Das Land Hessen hat das Gebäude von der FAAG
angemietet. Zurzeit liegt der Erbbauberechtigten noch keine schriftliche
Kündigung durch das Land Hessen für das Gebäude im Wickenweg 92 vor. Die FAAG ist bereits seit längerer Zeit in konkreten
Vertragsverhandlungen mit der DJR - Deutsche Jugend aus Russland. Ziel der
Verhandlungen ist der Abschluss eines Mietvertrages, der seine Wirkung nach
Auszug der Polizei aus der Liegenschaft im Wickenweg entfaltet. Das
Gebäude soll dann als Kindertagesstätte genutzt werden. Laut der FAAG ist eine parallele Nutzung durch den
Hort an der Albert-Schweitzer-Schule nicht ausgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1107