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Weitere Nutzung des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 781 Betreff: Weitere Nutzung des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird Das Grundstück Wickenweg 92 wurde an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht ist bis zum 30.06.2057 bestellt. Das Land Hessen hat das Gebäude von der FAAG angemietet. Zurzeit liegt der Erbbauberechtigten noch keine schriftliche Kündigung durch das Land Hessen für das Gebäude im Wickenweg 92 vor. Die FAAG ist bereits seit längerer Zeit in konkreten Vertragsverhandlungen mit der DJR - Deutsche Jugend aus Russland. Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Mietvertrages, der seine Wirkung nach Auszug der Polizei aus der Liegenschaft im Wickenweg entfaltet. Das Gebäude soll dann als Kindertagesstätte genutzt werden. Laut der FAAG ist eine parallele Nutzung durch den Hort an der Albert-Schweitzer-Schule nicht ausgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1107