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Zebrastreifen in der Lyoner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem angesprochenen Fußgängerüberweg (FGÜ) handelte es sich um einen baustellenbedingten, provisorischen FGÜ, da der Gehweg bis zur Herriotstraße gesperrt war. Mit Aufhebung der Sperrung wurde auch der provisorische FGÜ entfernt. Die Voraussetzungen für die dauerhafte Einrichtung eines FGÜ nach Maßgabe der hierzu verbindlichen Richtlinien (R-FGÜ) sind nicht gegeben. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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