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Sicherstellung der Leerung der Mülltonnen in der Straße Am Dammgraben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 779 Betreff: Sicherstellung der Leerung der Mülltonnen in der Straße Am Dammgraben Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main kommt es immer wieder vor, dass wegen behindernd abgestellter Fahrzeuge Straßen von den Müllfahrzeugen nicht befahren werden können und/oder Mülltonnen nicht zum Ladefahrzeug transportiert werden können. Das betrifft etwa 60 Straßenabschnitte im Stadtgebiet, unter anderem die Straße Am Dammgraben. Neben zunehmender Breite von Personenkraftwagen wirkt sich leider auch aus, dass die Rücksichtnahme auf Andere sinkt. Die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) setzt sich mit dem Straßenverkehrsamt direkt in Verbindung, wenn wegen verbotswidrig parkender Fahrzeuge wiederholt eine Leerung der Mülltonnen nicht möglich war. In der Regel werden die Leerungen nachgeholt. Gemeinsam werden dann Lösungen diskutiert und umgesetzt. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei den gebotswidrig geparkten Fahrzeugen um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, oftmals Anwohner der betroffenen Straßen, handelt, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln oft nicht abzuhelfen ist. Da sich solche Situationen häufig in sehr schmalen Straßen ergeben, hat die FES bereits schmalere Müllfahrzeuge beschafft, die jedoch weniger effizient wie die üblicherweise eingesetzten sind. Auch der Bereich der Verkehrsüberwachung befasst sich mit dieser Problematik. Der Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit Parkverstöße zu erkennen und zu verfolgen wird nachgekommen. 2015 wurden im Stadtgebiet fast 770.000 Verfahren eingeleitet, darunter eine Vielzahl aufgrund konkreter Beschwerden. Unter den ca. 20.000 allein telefonisch eingehenden Hinweisen befindet sich auch eine Vielzahl, die unter die Problematik der Müllentsorgung fällt. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird diesen Beschwerden nachgegangen und ggf. durch wiederholtes Aufsuchen der Örtlichkeit auf eine Verbesserung der Situation einzuwirken versucht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Vielzahl von Beschwerden Prioritäten gesetzt werden müssen, welche naturgemäß auf die Erfordernisse der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer), den von Rettungsmitteln (insbesondere der Feuerwehr) sowie in Bereichen durch Pendlermassen bedingten starken Parkdrucks (und starkem Parksuchverkehr mit seinen Folgeproblemen liegen. Die FES wird sich mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen um weitere Verbesserungen der Verkehrssituation im angesprochenen Bereich zu besprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5001

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