Sicherstellung der Leerung der Mülltonnen in der Straße Am Dammgraben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2016, ST 779 Betreff: Sicherstellung der Leerung der Mülltonnen in der
Straße Am Dammgraben Im Stadtgebiet von Frankfurt am
Main kommt es immer wieder vor, dass wegen behindernd abgestellter Fahrzeuge
Straßen von den Müllfahrzeugen nicht befahren werden können und/oder Mülltonnen
nicht zum Ladefahrzeug transportiert werden können. Das betrifft etwa 60
Straßenabschnitte im Stadtgebiet, unter anderem die Straße Am Dammgraben. Neben
zunehmender Breite von Personenkraftwagen wirkt sich leider auch aus, dass die
Rücksichtnahme auf Andere sinkt. Die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
(FES) setzt sich mit dem Straßenverkehrsamt direkt in Verbindung, wenn wegen
verbotswidrig parkender Fahrzeuge wiederholt eine Leerung der Mülltonnen nicht
möglich war. In der Regel werden die Leerungen nachgeholt. Gemeinsam werden dann Lösungen
diskutiert und umgesetzt. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich
bei den gebotswidrig geparkten Fahrzeugen um ein bewusstes Fehlverhalten
einzelner Verkehrsteilnehmer, oftmals Anwohner der betroffenen Straßen,
handelt, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln oft nicht abzuhelfen
ist. Da sich solche
Situationen häufig in sehr schmalen Straßen ergeben, hat die FES bereits
schmalere Müllfahrzeuge beschafft, die jedoch weniger effizient wie die
üblicherweise eingesetzten sind. Auch der Bereich der Verkehrsüberwachung befasst
sich mit dieser Problematik. Der Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit Parkverstöße zu erkennen und zu verfolgen
wird nachgekommen. 2015 wurden im Stadtgebiet fast 770.000 Verfahren
eingeleitet, darunter eine Vielzahl aufgrund konkreter Beschwerden. Unter den
ca. 20.000 allein telefonisch eingehenden Hinweisen befindet sich auch eine
Vielzahl, die unter die Problematik der Müllentsorgung fällt. Im Rahmen der
personellen Möglichkeiten wird diesen Beschwerden nachgegangen und ggf. durch
wiederholtes Aufsuchen der Örtlichkeit auf eine Verbesserung der Situation
einzuwirken versucht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der
Vielzahl von Beschwerden Prioritäten gesetzt werden müssen, welche naturgemäß
auf die Erfordernisse der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgängerinnen,
Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer), den von Rettungsmitteln (insbesondere
der Feuerwehr) sowie in Bereichen durch Pendlermassen bedingten starken
Parkdrucks (und starkem Parksuchverkehr mit seinen Folgeproblemen liegen.
Die FES wird sich mit dem Straßenverkehrsamt in
Verbindung setzen um weitere Verbesserungen der Verkehrssituation im
angesprochenen Bereich zu besprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2016, OM 5001