Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 778
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße Die Seulberger Straße ist seit Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die vorhandenen Verkehrszeichen sind für den überwiegend stattfindenden Anliegerverkehr gut sichtbar und wurden in der Vergangenheit bereits einmal umgesetzt. Die Parkordnung ist geregelt. Eine ergänzende Markierung, die den verkehrsberuhigten Bereich verdeutlichen soll, ist nicht erforderlich und wird daher auch nicht in Betracht gezogen. Das durch den Ortsbeirat angeregte alternative Aufstellen von Blumenkübeln stellt im relativ eingeschränkten Verkehrsraum neben der Pflegebedürftigkeit auch eine akute Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dar und muss daher ebenfalls entfallen.