Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
778
Betreff: Verkehrsberuhigung
in der Seulberger Straße Die Seulberger Straße ist seit Jahren
als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die vorhandenen Verkehrszeichen
sind für den überwiegend stattfindenden Anliegerverkehr gut sichtbar und wurden
in der Vergangenheit bereits einmal umgesetzt. Die Parkordnung ist
geregelt. Eine
ergänzende Markierung, die den verkehrsberuhigten Bereich verdeutlichen soll,
ist nicht erforderlich und wird daher auch nicht in Betracht gezogen. Das durch den Ortsbeirat angeregte alternative
Aufstellen von Blumenkübeln stellt im relativ eingeschränkten Verkehrsraum
neben der Pflegebedürftigkeit auch eine akute Gefährdung der Verkehrsteilnehmer
dar und muss daher ebenfalls entfallen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2011, OM 132