Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST
776
Betreff: Schutzmaßnahmen
beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee
Voraussetzung für die erteilte
Abbruchgenehmigung war die Vorlage eines detaillierten Konzepts über den
Schadstoffausbau und die Schadstoffentsorgung in der ehemaligen
Oberfinanzdirektion. Demnach erfolgen Ausbau und Entsorgung der
kontaminierten Bauteile auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und durch
zugelassene Firmen mit sach- und fachkundigem Personal mit entsprechender
sicherheitstechnischer Ausstattung. Zunächst werden die Arbeitsbereiche, in denen eine
vorherige Schadstoffsanierung erforderlich ist, eingerichtet. Dies geschieht
unter Berücksichtigung der erforderlichen gesetzlichen Schutzmaßnahmen
beispielsweise mit Abschottung, Schleusen und Lufthaltung. Daran anschließend
werden die Schadstoffe und die Bauteile mit Schadstoffen (Asbest, Künstliche
Mineralfasern, Teerprodukte) ausgebaut bzw. eingesammelt. Im Zuge dieser Demontagearbeiten
werden die Arbeitsbereiche abgeschottet, die ausgebauten Materialien
unmittelbar nach Ausbau vor Ort staubdicht verpackt, gekennzeichnet und in
dicht schließenden Containern abtransportiert. Während der gesamten Arbeiten erfolgt die Anleitung
und Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch einen sachkundigen,
unabhängigen Gutachter gemäß der abfallrechtlichen Vorgaben des Landes
Hessen. Erst nach erfolgter
fachgerechter Sanierung der Gebäudeschadstoffe und Freigabe der
Sanierungsbereiche durch den Fachgutachter erfolgt der Abbruch der Gebäude.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.03.2014, V 980