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Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 776 Betreff: Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee Voraussetzung für die erteilte Abbruchgenehmigung war die Vorlage eines detaillierten Konzepts über den Schadstoffausbau und die Schadstoffentsorgung in der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Demnach erfolgen Ausbau und Entsorgung der kontaminierten Bauteile auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und durch zugelassene Firmen mit sach- und fachkundigem Personal mit entsprechender sicherheitstechnischer Ausstattung. Zunächst werden die Arbeitsbereiche, in denen eine vorherige Schadstoffsanierung erforderlich ist, eingerichtet. Dies geschieht unter Berücksichtigung der erforderlichen gesetzlichen Schutzmaßnahmen beispielsweise mit Abschottung, Schleusen und Lufthaltung. Daran anschließend werden die Schadstoffe und die Bauteile mit Schadstoffen (Asbest, Künstliche Mineralfasern, Teerprodukte) ausgebaut bzw. eingesammelt. Im Zuge dieser Demontagearbeiten werden die Arbeitsbereiche abgeschottet, die ausgebauten Materialien unmittelbar nach Ausbau vor Ort staubdicht verpackt, gekennzeichnet und in dicht schließenden Containern abtransportiert. Während der gesamten Arbeiten erfolgt die Anleitung und Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch einen sachkundigen, unabhängigen Gutachter gemäß der abfallrechtlichen Vorgaben des Landes Hessen. Erst nach erfolgter fachgerechter Sanierung der Gebäudeschadstoffe und Freigabe der Sanierungsbereiche durch den Fachgutachter erfolgt der Abbruch der Gebäude. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2014, V 980

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