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Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem die Fahrt nicht beendet werden kann. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch am Westbahnhof entstehen wird, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Eine Mobilitätsstation auf der Solmsstraße ist geplant, wobei der genaue Umsetzungszeitpunkt noch nicht genannt werden kann. Als kurzfristige Reaktion auf die beschriebe Situation vor Ort, wurde der vorgeschlagene Bereich bereits für das Abstellen von E-Scooter gesperrt und diese Vorgabe an die Anbieter übermittelt.

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