Kreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße übersichtlicher gestalten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dem Wunsch nach Sperrflächen nicht entsprechen. Bei dem Fußgängerüberweg (FGÜ) auf der Straße Am Lindenbaum sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Von Westen kommend liegt vor dem FGÜ die angesprochene Kreuzung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist im Bereich der Kreuzung beziehungsweise vor dem FGÜ nicht erlaubt. Hinter dem FGÜ gibt es bereits Sperrflächen und Poller, die das Abstellen von Fahrzeugen verhindern. Dadurch ist die Sicht auf den Fußverkehr, der die Fahrbahn queren möchte, gewährleistet. Von Osten kommend verhindern Bäume und Verkehrszeichen das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des FGÜ. Auch dort ist die Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet. Es handelt sich bei den in der Anregung geschilderten Verstößen also um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender. Um auf dieses Fehlverhalten aufmerksam zu machen, wird die Städtische Verkehrspolizei den Bereich im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kurzzeitig vermehrt kontrollieren.