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Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 770 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Die genannte Örtlichkeit befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Auf der nördlichen Seite der Heddernheimer Landstraße im Einmündungsbereich der Kaltmühlstraße zur Titusstraße gibt es zudem einen unterbrochenen Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel. Um einen weiteren Fußgängerüberweg im angeführten Straßenbereich zu errichten, sind folgende bauliche und verkehrliche Veränderungen zu berücksichtigen: - Absenken der Bordsteine im Bereich des Überweges - evtl. Versetzen der Sinkkästen (Straßenablauf im Rinnenbereich) - Wegfall von derzeitigen Parkständen für Fahrzeuge - Errichtung eines zusätzlichen bzw. Versetzten eines vorhandenen Beleuchtungskörpers. Aufgrund der vorhandenen, sicheren Möglichkeit, die Straße zu überqueren sowie im Hinblick auf die umfassenden erforderlichen baulichen Veränderungen, wird die Schaffung eines weiteren Fußgängerüberwegs für nicht notwendig erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1077

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