Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 770 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße
(Ecke Heddernheimer Landstraße) Die genannte Örtlichkeit befindet
sich in einer Tempo-30-Zone. Auf der nördlichen Seite der Heddernheimer
Landstraße im Einmündungsbereich der Kaltmühlstraße zur Titusstraße gibt es
zudem einen unterbrochenen Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel. Um einen weiteren Fußgängerüberweg im
angeführten Straßenbereich zu errichten, sind folgende bauliche und
verkehrliche Veränderungen zu berücksichtigen: - Absenken der Bordsteine im Bereich des
Überweges - evtl. Versetzen
der Sinkkästen (Straßenablauf im Rinnenbereich) - Wegfall von derzeitigen Parkständen für
Fahrzeuge - Errichtung eines
zusätzlichen bzw. Versetzten eines vorhandenen Beleuchtungskörpers. Aufgrund der vorhandenen, sicheren Möglichkeit, die
Straße zu überqueren sowie im Hinblick auf die umfassenden erforderlichen
baulichen Veränderungen, wird die Schaffung eines weiteren Fußgängerüberwegs
für nicht notwendig erachtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1077