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Straßeneinmündung Cuxhavener Straße / Wilhelmshavener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 770 Betreff: Straßeneinmündung Cuxhavener Straße / Wilhelmshavener Straße Der Einmündungsbereich Cuxhavener / Wilhelmshaverner Straße liegen in einem reinen Wohngebiet, wo die Straßenverkehrs-Ordnung durch absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer nicht beachtet wird. Das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Verkehrszeichen und -einrichtungen werden nur dort angebracht, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Aus den vorgenannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Allerdings werden die Überwachungsmaßnahmen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 882

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