Straßeneinmündung Cuxhavener Straße / Wilhelmshavener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
770
Betreff: Straßeneinmündung
Cuxhavener Straße / Wilhelmshavener Straße Der Einmündungsbereich Cuxhavener /
Wilhelmshaverner Straße liegen in einem reinen Wohngebiet, wo die
Straßenverkehrs-Ordnung durch absichtliches Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmer nicht beachtet wird. Das Parken vor und hinter Kreuzungen und
Einmündungen ist bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
unzulässig. Verkehrszeichen und -einrichtungen werden nur dort angebracht, wo
dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Aus den vorgenannten Gründen wird
der Anregung nicht entsprochen. Allerdings werden die Überwachungsmaßnahmen durch
die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der personellen Möglichkeiten
verstärkt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 882