Bewohnerparken im Gebiet nördlich des Alleenrings
Stellungnahme des Magistrats
Die Änderungen beim Bewohnerparken werden in zwei Stufen umgesetzt. Auf den Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299, wird verwiesen und im Folgenden daraus zitiert, beziehungsweise ergänzt: "In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." [...] "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten." [In diesem Zusammenhang wird auch das in der Anregung angesprochene Gebiet berücksichtigt.] "Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss."