Diesterwegplatz schöner gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST
763
Betreff: Diesterwegplatz
schöner gestalten Der Diesterwegplatz steht
gemeinsam mit einem großen Teil der umgebenden Bebauung unter Denkmal- und
Ensembleschutz. Die erforderlichen Verkehrsflächen sowie die stattfindenden
Märkte machen eine hohe Funktionalität für den gesamten Platzbereich
notwendig. Einfache und
kostengünstige Aufwertungen des Platzes müssen daher zum einen den
denkmalschutzrechtlichen Aspekten genügen und zum anderen die gewünschte
Funktionalität aufrechterhalten. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat auf die
einzelnen Punkte wie folgt eingehen: Zu 1. Eine Verblendung der Gittertore beidseits des
Bahnhofsgebäudes wird sowohl von Seiten der ABG Frankfurt Holding als Betreiber
des Gebäudes als auch von Seiten des Magistrats nicht empfohlen. Vielmehr werden die Nutzer des
Gebäudes aufgefordert, den Hof und die Seitenflächen aufzuräumen und ggf.
vorhandene Dreckecken auszumisten. Zu 2. Eine dauerhafte Aufstellung von Müllcontainern auf
öffentlichen Grund ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte ein geeigneter
Müllraum fehlen, so ist dieser im Gebäude einzurichten. Der Magistrat wird
hierzu auf die ABG zugehen mit der Bitte, die Müllcontainer entsprechend zu
lagern. Das Pflanzen von
Hecken oder ähnlichem auf öffentlichen Flächen zur Kaschierung privater
Müllstandorte muss dagegen abgelehnt werden. Zu 3. Die Andienungsfläche des SAALBAU Südbahnhofs kann
nach Informationen der ABG nicht entfallen. Eine (bauliche) Umwandlung zu
anderweitiger Nutzung ist daher nicht möglich. Zu 4. Die Stadt Frankfurt hat für die Bewältigung des
Müllaufkommens im öffentlichen Raum in Abstimmung mit der FES einen
größtmöglichen Mülleimer für die Zeil ausgewählt. Dies ist der Standeimer
"Pinto Max", der aufgrund seiner zurückhaltenden Gestaltung grundsätzlich auch
auf dem denkmalgeschützten Diesterwegplatz zur Aufstellung kommen kann. Ein Austausch der bisherigen
Mülleimer durch den Pinto Max wird an geeigneten Standorten veranlasst. Zu 5. Der Magistrat wird mit den Marktbetrieben eine
Neuaufstellung der Marktbeschicker besprechen, damit die Sicherheitslage für
den Südbahnhof und die Umgebung beachtet bzw. bereinigt wird. Die Aufstellung
der Einzelstände hat Kundenbewegungen bzw. Warteschlagen mit einzuplanen. Die
Aufstellung sollte idealerweise funktional auch die Platzfigur berücksichtigen
und der Platzgestaltung folgen. Dabei sind Querungsverkehre der Fußgänger aus
den verschiedenen Laufrichtungen der Straßenverbindungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist auch der Sinn und Zweck der Leitstreifen auf dem Platz zu
erörtern, damit die Barrierefreiheit beachtet wird. Die Neuordnung der Marktstände ist auf die
tatsächlich zur Verfügung stehenden Platzflächen zu begrenzen, die
Wegeverbindungen mit dem Leitsystem sind generell freizuhalten, ebenso die
Sicherheitszone an der Gleisanlage, wie auch der Zugang zum Südbahnhof. Bei der künftigen Aufstellung ist
auch eine geordnete Andienung der Marktstände mit ihren Verkaufsutensilien
sowie dem Abtransport derselben sowie der während der Verkaufszeiten möglichen
Zwischenlagerung von Resten etc. mit einzuplanen. Der Standort des angesprochenen Bäckerstands wurde
in Absprache mit den Marktbetrieben sowohl an den Ausgang des Bahnhofsgebäudes
als auch den Notausgang des daneben liegenden Schnellrestaurants angepasst.
Zu 6. Die sich inzwischen eingebürgerten Lauflinien
durchschneiden den Platz an den verschiedensten Stellen. Bei einer
Berücksichtigung dieser Lauflinien würde von der Gestaltungsqualität nichts
mehr übrig bleiben. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Neuaufteilung der
Grünflächen (zu noch kleineren Kreissegmenten) muss daher abgelehnt werden.
In diesem Zusammenhang ist
festzuhalten, dass eine Asphaltierung von Flächen auf dem Diesterwegplatz aus
eingangs erwähnten deckmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die ursprüngliche Bepflanzung mit Rosenrabatten, die
sich bis in die Mitte der 90er Jahre noch auf dem Platz befanden, musste auf
Grund der damaligen Rattenproblematik entfernt werden. Eine Wiederanpflanzung
würde diese Problematik vor dem Hintergrund der Wochenmärkte wieder aufleben
lassen. Nun wieder blühende
Strukturen auf dem Platz zu etablieren setzt voraus, dass die Nutzungen auf dem
Platz restriktiver betrachtet werden müssten. Hier kann der Magistrat
berichten, dass in Abstimmung mit dem Denkmalamt, dem Landesamt für
Denkmalpflege, dem Grünflächenamt sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung
Planungen angelaufen sind, die Grünflächen mittels Heckenanpflanzungen
einerseits aufzuwerten und andererseits die ungewollten Durchwegungen zu
verhindern. Eine Neuaufstellung von Sitzbänken
auf dem Platz sowohl südlich als auch nördlich der Grünanlage wird von Seiten
des Magistrats begrüßt. Beide Bereiche können dem Halbrundmotiv folgend eine
regelmäßige Aufstellung von Bänken zeigen. Auf der nördlichen Seite der
Grünflächen wird eine alternierende Aufstellung (im Wechsel nach Norden sowie
Süden ausgerichtet) der Frankfurter Bank vorgeschlagen. In dieser Anordnung ist
dann jeweils eine Perspektive über den Platz bzw. zu den einfassenden Gebäuden
und dem Busverkehr gewährleistet. Eine grundlegende, konzeptionelle und das nähere wie
weitere Umfeld umfassende Überplanung des Diesterwegplatzes hält der Magistrat
für sinnvoll. Die oben beschriebenen Maßnahmen können und werden die diversen
Funktionen des Platzes aber kurz- bis mittelfristig entscheidend
verbessern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 290
Antrag vom
04.09.2018, OF
985/5