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Diesterwegplatz schöner gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 763 Betreff: Diesterwegplatz schöner gestalten Der Diesterwegplatz steht gemeinsam mit einem großen Teil der umgebenden Bebauung unter Denkmal- und Ensembleschutz. Die erforderlichen Verkehrsflächen sowie die stattfindenden Märkte machen eine hohe Funktionalität für den gesamten Platzbereich notwendig. Einfache und kostengünstige Aufwertungen des Platzes müssen daher zum einen den denkmalschutzrechtlichen Aspekten genügen und zum anderen die gewünschte Funktionalität aufrechterhalten. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat auf die einzelnen Punkte wie folgt eingehen: Zu 1. Eine Verblendung der Gittertore beidseits des Bahnhofsgebäudes wird sowohl von Seiten der ABG Frankfurt Holding als Betreiber des Gebäudes als auch von Seiten des Magistrats nicht empfohlen. Vielmehr werden die Nutzer des Gebäudes aufgefordert, den Hof und die Seitenflächen aufzuräumen und ggf. vorhandene Dreckecken auszumisten. Zu 2. Eine dauerhafte Aufstellung von Müllcontainern auf öffentlichen Grund ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte ein geeigneter Müllraum fehlen, so ist dieser im Gebäude einzurichten. Der Magistrat wird hierzu auf die ABG zugehen mit der Bitte, die Müllcontainer entsprechend zu lagern. Das Pflanzen von Hecken oder ähnlichem auf öffentlichen Flächen zur Kaschierung privater Müllstandorte muss dagegen abgelehnt werden. Zu 3. Die Andienungsfläche des SAALBAU Südbahnhofs kann nach Informationen der ABG nicht entfallen. Eine (bauliche) Umwandlung zu anderweitiger Nutzung ist daher nicht möglich. Zu 4. Die Stadt Frankfurt hat für die Bewältigung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum in Abstimmung mit der FES einen größtmöglichen Mülleimer für die Zeil ausgewählt. Dies ist der Standeimer "Pinto Max", der aufgrund seiner zurückhaltenden Gestaltung grundsätzlich auch auf dem denkmalgeschützten Diesterwegplatz zur Aufstellung kommen kann. Ein Austausch der bisherigen Mülleimer durch den Pinto Max wird an geeigneten Standorten veranlasst. Zu 5. Der Magistrat wird mit den Marktbetrieben eine Neuaufstellung der Marktbeschicker besprechen, damit die Sicherheitslage für den Südbahnhof und die Umgebung beachtet bzw. bereinigt wird. Die Aufstellung der Einzelstände hat Kundenbewegungen bzw. Warteschlagen mit einzuplanen. Die Aufstellung sollte idealerweise funktional auch die Platzfigur berücksichtigen und der Platzgestaltung folgen. Dabei sind Querungsverkehre der Fußgänger aus den verschiedenen Laufrichtungen der Straßenverbindungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch der Sinn und Zweck der Leitstreifen auf dem Platz zu erörtern, damit die Barrierefreiheit beachtet wird. Die Neuordnung der Marktstände ist auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Platzflächen zu begrenzen, die Wegeverbindungen mit dem Leitsystem sind generell freizuhalten, ebenso die Sicherheitszone an der Gleisanlage, wie auch der Zugang zum Südbahnhof. Bei der künftigen Aufstellung ist auch eine geordnete Andienung der Marktstände mit ihren Verkaufsutensilien sowie dem Abtransport derselben sowie der während der Verkaufszeiten möglichen Zwischenlagerung von Resten etc. mit einzuplanen. Der Standort des angesprochenen Bäckerstands wurde in Absprache mit den Marktbetrieben sowohl an den Ausgang des Bahnhofsgebäudes als auch den Notausgang des daneben liegenden Schnellrestaurants angepasst. Zu 6. Die sich inzwischen eingebürgerten Lauflinien durchschneiden den Platz an den verschiedensten Stellen. Bei einer Berücksichtigung dieser Lauflinien würde von der Gestaltungsqualität nichts mehr übrig bleiben. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Neuaufteilung der Grünflächen (zu noch kleineren Kreissegmenten) muss daher abgelehnt werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass eine Asphaltierung von Flächen auf dem Diesterwegplatz aus eingangs erwähnten deckmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die ursprüngliche Bepflanzung mit Rosenrabatten, die sich bis in die Mitte der 90er Jahre noch auf dem Platz befanden, musste auf Grund der damaligen Rattenproblematik entfernt werden. Eine Wiederanpflanzung würde diese Problematik vor dem Hintergrund der Wochenmärkte wieder aufleben lassen. Nun wieder blühende Strukturen auf dem Platz zu etablieren setzt voraus, dass die Nutzungen auf dem Platz restriktiver betrachtet werden müssten. Hier kann der Magistrat berichten, dass in Abstimmung mit dem Denkmalamt, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Grünflächenamt sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung Planungen angelaufen sind, die Grünflächen mittels Heckenanpflanzungen einerseits aufzuwerten und andererseits die ungewollten Durchwegungen zu verhindern. Eine Neuaufstellung von Sitzbänken auf dem Platz sowohl südlich als auch nördlich der Grünanlage wird von Seiten des Magistrats begrüßt. Beide Bereiche können dem Halbrundmotiv folgend eine regelmäßige Aufstellung von Bänken zeigen. Auf der nördlichen Seite der Grünflächen wird eine alternierende Aufstellung (im Wechsel nach Norden sowie Süden ausgerichtet) der Frankfurter Bank vorgeschlagen. In dieser Anordnung ist dann jeweils eine Perspektive über den Platz bzw. zu den einfassenden Gebäuden und dem Busverkehr gewährleistet. Eine grundlegende, konzeptionelle und das nähere wie weitere Umfeld umfassende Überplanung des Diesterwegplatzes hält der Magistrat für sinnvoll. Die oben beschriebenen Maßnahmen können und werden die diversen Funktionen des Platzes aber kurz- bis mittelfristig entscheidend verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 290 Antrag vom 04.09.2018, OF 985/5