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Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Haus-nummer 135

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 763 Betreff: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Haus-nummer 135 Die Blumengeschäfte im Marbachweg auf Höhe der Hausnummer 135 befinden sich unmittelbar im signalgeregelten Bereich, so dass auf der Fahrbahn aufgrund der Lichtsignalanlage und der Bodenmarkierung grundsätzlich ein Haltverbot besteht. An der Örtlichkeit stehen auch keine baulich hergestellten Parkbuchten zur Verfügung, so dass vor den Blumengeschäften keine Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Aus den genannten Gründen kann der Anregung daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5037

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