Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe Haus-nummer 135
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST
763
Betreff: Einrichtung von
Kurzzeitparkplätzen vor den Blumengeschäften auf dem Marbachweg in Höhe
Haus-nummer 135 Die Blumengeschäfte im Marbachweg
auf Höhe der Hausnummer 135 befinden sich unmittelbar im signalgeregelten
Bereich, so dass auf der Fahrbahn aufgrund der Lichtsignalanlage und der
Bodenmarkierung grundsätzlich ein Haltverbot besteht. An der Örtlichkeit stehen auch keine baulich
hergestellten Parkbuchten zur Verfügung, so dass vor den Blumengeschäften keine
Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können. Aus den genannten Gründen kann der Anregung daher
nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5037