Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Glatteis und Schnee auf Gehwegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main ist die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Diese haften demnach auch für Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen entstehen. Zudem stellt die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 13 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- € geahndet werden kann. Sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) informieren jährlich zu Beginn der Saison über die Winterdienstpflichten in der Presse. Die zuständige Stelle im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main hat zudem alle großen Wohnungsbaugesellschaften in diesem Jahr direkt angeschrieben und sensibilisiert. Die Eigentümer:innen der Liegenschaft - Gesundheitszentrum Marbachweg (Schliemannstraße 12-14) - wurden aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirats ebenfalls auf die Verpflichtung zum Winterdienstpflicht hingewiesen. Sofern es in Zukunft zu Auffälligkeiten vor einer konkreten Liegenschaft kommen sollte, kann das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt), gerne direkt kontaktiert werden.

Verknüpfte Vorlagen