Anbringen von Papierkörben und Hundekotbeutelspendern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST
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Betreff: Anbringen von
Papierkörben und Hundekotbeutelspendern Die Verschmutzungen durch Hundekot
sind für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes Ärgernis. Auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Ämter sind im Rahmen der
Grünunterhaltung von den Auswirkungen betroffen. Zum Thema Hunde auf öffentlichen Flächen und
Grünanlagen sind grundsätzlich Ge- und Verbote sowohl in der Polizeiverordnung,
als auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben und
hinreichend geregelt. Diese bilden Voraussetzung und Handlungsgrundlage für ein
konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen. Hierüber ist auch geregelt, dass Hundehalter
grundsätzlich verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. Hier ist die
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Hundebesitzer selbst gefragt. Leider
kommen einige Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots
nicht nach. Die
Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an einigen durch das Grünflächenamt zu
betreuenden Grünanlagen und -flächen Tütenspender für Hundekot aufgestellt
wurden. Dies wurde durch den Magistrat als unterstützendes Angebot für
Hundehalter angesehen, ihrer Verpflichtung zur konsequenten Entsorgung der
Hinterlassenschaften nachzukommen. Weitere Tütenspender wurden durch das Fachamt in der
Vergangenheit nur noch in Einzelfällen aufgestellt, wenn der Bedarf aus
gesamtstädtischer Sicht ableiten ließ sowie fachlich vertretbar war und ein
Pate zur Verfügung stand. Dabei wurden die Tüten städtischerseits kostenlos zur
Verfügung gestellt und dem Paten angeliefert. Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht
allerdings einen hohen personellen und materiellen Aufwand. So ist jährlich
allein für die Beschaffung der Tüten eine Summe von rund 20.000,00 Euro
erforderlich. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines Teils der
Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen Aufwand nicht
kompensieren. Unter Berücksichtigung der
Konsolidierungsbemühungen des Magistrats und der in den letzten Jahren
gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Hundetüten kann dieser freiwillige
Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur Befüllung des Hundetütenautomaten zur
Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt werden. Der Magistrat ist der Meinung, dass es
Hundebesitzern zuzumuten ist, sich entsprechende Tüten privat zu beschaffen und
mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die
hierfür notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien im
Fachhandel zu beziehen. Auch mit diesen Tüten kann der Hundehalter durchaus seiner Verantwortung
zur vorgeschriebenen Beseitigung der Hinterlassenschaften nachkommen. Was die fehlenden Papierkörbe betrifft, so
wird der Magistrat die FES bitten, hier den gegenwärtigen Bestand an
Papierkörben zu überprüfen und gegebenenfalls vor dem Hintergrund dieser
Anregung zeitnah zu erhöhen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2014, OM 2934