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Schulwegsicherung Sophienstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu1.: Bei der genannten Örtlichkeit handelt es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg, der aber vor allem von radfahrenden Schulkindern und älteren Radfahrenden rege und legal genutzt wird. Fahrradabstellbügel und rotweiße Poller sind hier nicht möglich, da sie den Radweg zu sehr einengen würden. Jedoch werden Frankfurter Hüte (Bordsteinaufsätze) montiert. Dies geht in dem Bereich ab der Haltelinie bis zur Nachtbushaltestelle (ca. 27 Meter). Im Bereich der Nachtbushaltestelle können keine Frankfurter Hüte montiert werden, da diese eine Stolpergefahr für ein- und aussteigende Fahrgäste darstellen würde. Zu 2.: Auf Rad- und Gehwegen (auch nicht benutzungspflichtige Radwege) darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Eine zusätzliche Beschilderung ist daher nicht erforderlich.

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