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Aufnahme der Albusstraße in das Sonder- und Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2011, ST 758

Betreff: Aufnahme der Albusstraße in das Sonder- und Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 ein Arbeitsprogramm beschlossen, dass die Maßnahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt" benennt, welche im Zeitraum bis 2014 zu bearbeiten sind. Weitere Projekte können erst ab 2015 bearbeitet werden. Aus Sicht des Magistrats ist das Potential für eine funktionale Neuordnung und gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes im Bereich der Albusstraße eher gering. Die stadträumliche Erscheinung ist im Wesentlichen geprägt von den angrenzenden Nutzungen und deren Anforderungen an die Erschließung bzw. Andienung. Der vorhandene Straßenquerschnitt entspricht dabei im Wesentlichen den funktionalen Anforderungen. Die seitens des Ortsbeirats in der OM 4462 geforderte Verbreiterung der Gehwege müsste zu Lasten der Andienungsstellplätze auf der Fahrbahn er-folgen. Dies wird vor dem Hintergrund des erheblichen Nutzungsdrucks kritisch gesehen. Im westlichen Teil der Albusstraße ist ein Umbau als Mischverkehrsfläche zu er-wägen. Dies könnte ebenso wie die Beseitigung baulicher Mängel im Falle einer an-stehenden Grunderneuerung der Straße erfolgen. Aus den oben genannten Gründen empfiehlt der Magistrat, von einer Aufnahme der Albusstraße in das Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" abzusehen.

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