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Baurecht nördlich der Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 756 Betreff: Baurecht nördlich der Heerstraße Durch die vorbereitenden Untersuchungen wird die Zulässigkeit von Vorhaben grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sollte ein Vorhaben den Zielen entgegenstehen, deren Durchführung untersucht werden soll, so kann es gemäß § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt werden. Im Teilbereich des Untersuchungsraums, der im Ortsbezirk 7 liegt, gibt es folgende rechtsverbindliche Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1, rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010 Bebauungsplan Nr. 141 (ohne Titel, überplant den größeren Teil der Flächen des Krankenhauses Nordwest) Bebauungsplan Nr. NW 83c Nr. 2 - Praunheim Friedhof (überplant u.a. einen kleineren Teil des Krankenhauses Nordwest sowie den Friedhof Praunheim) Darüber hinaus gibt es noch Fluchtlinienpläne aus den 1920er und 1930er Jahren, die aber als übergeleitete Bebauungspläne nicht eigenständig Baurecht generieren, sondern nur Straßenfluchten festsetzen. Soweit kein Bebauungsplan vorhanden ist, bestimmt sich das Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 732

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