Baurecht nördlich der Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST
756
Betreff: Baurecht nördlich
der Heerstraße Durch die vorbereitenden
Untersuchungen wird die Zulässigkeit von Vorhaben grundsätzlich nicht
beeinträchtigt. Sollte ein Vorhaben den Zielen entgegenstehen, deren
Durchführung untersucht werden soll, so kann es gemäß § 15 Baugesetzbuch
zurückgestellt werden. Im Teilbereich des Untersuchungsraums, der im
Ortsbezirk 7 liegt, gibt es folgende rechtsverbindliche Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich
Heerstraße - Teilbereich 1, rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010 Bebauungsplan Nr. 141 (ohne Titel,
überplant den größeren Teil der Flächen des Krankenhauses Nordwest) Bebauungsplan Nr. NW 83c Nr. 2 -
Praunheim Friedhof (überplant u.a. einen kleineren Teil des Krankenhauses
Nordwest sowie den Friedhof Praunheim) Darüber hinaus gibt es noch Fluchtlinienpläne aus
den 1920er und 1930er Jahren, die aber als übergeleitete Bebauungspläne nicht
eigenständig Baurecht generieren, sondern nur Straßenfluchten festsetzen.
Soweit kein Bebauungsplan
vorhanden ist, bestimmt sich das Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit
von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie nach § 35
Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.01.2018, V 732