Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 754
Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße Die Straßen Am Selzerbrunnen und Heusingerstraße weisen auf der gesamten Länge eine Breite von circa 7,5 Metern auf und besitzen zum Teil beidseitig einen baulich abgetrennten Gehweg. Die beiden Straßen erfüllen somit nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Des Weiteren sind die Gehwege auch offizielle Schulwege der Friedrich-List-Schule. Im Fall der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs müssten die Schulkinder auf die dann für Fußgänger und Fahrverkehr gemeinsame Verkehrsfläche ausweichen und wären damit insbesondere bei erfahrungsgemäß erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn und -ende wesentlich höheren Gefahren ausgesetzt. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.