Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST
754
Betreff: Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße Die Straßen Am Selzerbrunnen und
Heusingerstraße weisen auf der gesamten Länge eine Breite von circa 7,5
Metern auf und besitzen zum Teil beidseitig einen baulich abgetrennten Gehweg.
Die beiden Straßen erfüllen somit nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs. Des Weiteren sind die Gehwege auch offizielle
Schulwege der Friedrich-List-Schule. Im Fall der Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs müssten die Schulkinder auf die dann für Fußgänger
und Fahrverkehr gemeinsame Verkehrsfläche ausweichen und wären damit
insbesondere bei erfahrungsgemäß erhöhtem Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn und
-ende wesentlich höheren Gefahren ausgesetzt. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5020