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Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Die Frankfurter Leitlinien für den Bau und die Einrichtung neuer Rechenzentren befinden sich aktuell im städtischen Abstimmungsprozess. Die Leitlinien sind eine transparente Richtschnur für Blauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung. Sie bieten systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen für städtische Ämter und Rechenzentrumsbetreibende. Ziel ist es, Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren und öffentliche Akzeptanz zu erreichen.
  2. Das Thema Lichtverschmutzung/Lichtimmissionen wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert (§ 3 (2) BImSchG). Der Betreiber eines Rechenzentrums ist danach grundsätzlich verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu vermeiden (§ 22 BImSchG). Die zuständige immissionsschutzrechtliche Behörde für Rechenzentren ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Daher wird das Thema im Entwurf der Leitlinien für den Bau von Rechenzentren in Frankfurt nicht näher behandelt.