Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt generell Maßnahmen, die den klimafreundlichen Fuß- und Radverkehr fördern und asphaltierte Flächen reduzieren. Die Verkehrsführung in Biegweg und Rebstöcker Straße lässt sich als eine Ringerschließung beschreiben, deren begrenzte Straßenraumbreite im Bereich der Rebstöcker Straße nur eine Einbahnstraßenführung zulässt. Ein Rückbau des Biegwegs ist unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich, da der nutzbare Querschnitt der Rebstöcker Straße nicht ausreichend breit ist, um eine Zwei-Richtungs-Verkehrsführung für an- und abfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Entsprechend sieht der Magistrat von einer Umgestaltung der Straßen im Bereich des Biegwaldes ab. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass die vorgeschlagene Fläche zur Einrichtung einer Wendeanlage für den Kfz-Verkehr nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main steht.