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Richtungspfeile Gießener Straße / Ecke Marbachweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 752 Betreff: Richtungspfeile Gießener Straße / Ecke Marbachweg Die an der Kreuzung Gießener Straße /Ecke Marbachweg durchgeführten Änderungen an der Lichtsignalanlage stehen im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestellen der Stadtbahnlinie U5. Die neue Spuraufteilung in der Gießener Straße aus nördlicher Richtung kommend wurde auf Grund von Verkehrserhebungen im Vorfeld der Baumaßnahmen eingerichtet. Während der kritischen Verkehrsspitze im morgendlichen Berufsverkehr ist das Verhältnis des geradeausfahrenden zu dem rechtsabbiegenden Verkehrsstrom in etwa 60 % zu 40 %. Zu dieser Tageszeit verkehrt die U-Bahn in beide Richtungen im Fünfminutentakt. Bei der bisherigen Spuraufteilung musste, wenn die U-Bahn während des vorgesehenen Grünfensters für den Verkehrsstrom aus der Gießener Straße anforderte, die Grünzeit für die komplette Zufahrt verkürzt geschaltet werden. Mit der neuen Spuraufteilung kann der verkehrsstärkere, geradeausfahrende Verkehrsstrom in Richtung Friedberger Landstraße unbeeinflusst geschaltet werden. Die Grünphase beträgt zurzeit während der Morgenspitze 19 Sekunden. Auf Grund von baulichen Verzögerungen konnten die Induktionsschleifen, die zur Grünzeitbemessung der Verkehrsströme erforderlich sind, erst jetzt in die Fahrbahn eingebracht werden. In Kürze erfolgt die Anschaltung der Induktionsschleifen an das Steuergerät und damit die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung für den Individualverkehr. Nicht genutzte Grünzeiten vorangeschalteter Phasen können dann der Phase für den Verkehrsstrom aus nördlicher Richtung zugeschaltet werden und ermöglichen so einen stärkeren Abfluss der Verkehrsmenge in Richtung Friedberger Landstraße. Für Radfahrende, die geradeaus in Richtung Friedberger Landstraße wollen, wird es nach Umsetzung der geplanten Radroute in der Gießener Straße eine separate Radspur geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 976

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