Richtungspfeile Gießener Straße / Ecke Marbachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST
752
Betreff: Richtungspfeile
Gießener Straße / Ecke Marbachweg Die an der Kreuzung Gießener
Straße /Ecke Marbachweg durchgeführten Änderungen an der Lichtsignalanlage
stehen im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestellen der Stadtbahnlinie U5.
Die neue Spuraufteilung in der Gießener Straße aus nördlicher Richtung kommend
wurde auf Grund von Verkehrserhebungen im Vorfeld der Baumaßnahmen
eingerichtet. Während der kritischen Verkehrsspitze im morgendlichen
Berufsverkehr ist das Verhältnis des geradeausfahrenden zu dem
rechtsabbiegenden Verkehrsstrom in etwa 60 % zu 40 %. Zu dieser Tageszeit verkehrt die U-Bahn in beide
Richtungen im Fünfminutentakt. Bei der bisherigen Spuraufteilung musste, wenn
die U-Bahn während des vorgesehenen Grünfensters für den Verkehrsstrom aus der
Gießener Straße anforderte, die Grünzeit für die komplette Zufahrt verkürzt
geschaltet werden. Mit der neuen Spuraufteilung kann der verkehrsstärkere,
geradeausfahrende Verkehrsstrom in Richtung Friedberger Landstraße
unbeeinflusst geschaltet werden. Die Grünphase beträgt zurzeit während der
Morgenspitze 19 Sekunden. Auf Grund von baulichen Verzögerungen konnten die
Induktionsschleifen, die zur Grünzeitbemessung der Verkehrsströme erforderlich
sind, erst jetzt in die Fahrbahn eingebracht werden. In Kürze erfolgt die
Anschaltung der Induktionsschleifen an das Steuergerät und damit die
Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung für den Individualverkehr.
Nicht genutzte Grünzeiten vorangeschalteter Phasen können dann der Phase für
den Verkehrsstrom aus nördlicher Richtung zugeschaltet werden und ermöglichen
so einen stärkeren Abfluss der Verkehrsmenge in Richtung Friedberger
Landstraße. Für Radfahrende, die geradeaus in
Richtung Friedberger Landstraße wollen, wird es nach Umsetzung der geplanten
Radroute in der Gießener Straße eine separate Radspur geben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.03.2014, V 976