Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 751
Betreff: Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße Die Dehnhardtstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone in der die Vorfahrtsregelung " rechts vor links " gilt und gute Sichtverhältnisse herrschen. Unfälle sind nicht bekannt. Eine besondere Gefährdungslage ist nicht zu erkennen, so dass die Notwendigkeit einer baulichen Umgestaltung nicht in Erwägung gezogen werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.