Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
751
Betreff: Verkehrssituation
in der Dehnhardtstraße Die Dehnhardtstraße befindet sich in
einer Tempo 30 Zone in der die Vorfahrtsregelung " rechts vor links " gilt und gute
Sichtverhältnisse herrschen. Unfälle sind nicht bekannt. Eine besondere Gefährdungslage ist
nicht zu erkennen, so dass die Notwendigkeit einer baulichen Umgestaltung nicht
in Erwägung gezogen werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.02.2012, OM 939