Drehung der Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung Vogelweidstraße und Eschenbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST
750
Betreff: Drehung der
Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung
Vogelweidstraße und Eschenbachstraße Im Rahmen der Baumaßnahme der
Straßenbahnlinie 17 in der Stresemannallee war es aus bautechnischen Gründen
zeitweise nicht möglich, aus Richtung Stadtmitte kommend die südlich der
Kennedyallee befindliche Wendemöglichkeit in Höhe der Oskar-Sommer-Straße zu
nutzen, um in Richtung Otto-Hahn-Platz zu gelangen. Diese Fahrbeziehung war nur
über den signalgeregelten Knotenpunkt Paul-Ehrlich-Straße / Kennedyallee
möglich. Daher ist davon auszugehen, dass sich eine zeitweise Verlagerung des
Fahrverkehrs auf die Nebenfahrbahn der Kennedyallee ergeben hat. In Frage steht, ob Verkehrsteilnehmer bei starkem
Verkehrsaufkommen in Richtung Stadion die Nebenfahrbahn tatsächlich als
Abkürzung nutzen, da ein signifikanter Zeitgewinn hierdurch nicht zu erreichen
ist. Eine Drehung der
Einbahnstraßenführung im vorgenannten Bereich ist zwar grundsätzlich möglich.
Allerdings ist fraglich, ob dadurch die beschriebene Umfahrung der Kennedyallee
über die Nebenfahrbahn unterbunden wird. Es ist durchaus denkbar, dass
Verkehrsteilnehmer über die Vogelweidstraße, Eschenbachstraße zurück auf die
Nebenfahrbahn bzw. über die Vogelweidstraße und Paul-Ehrlich-Straße direkt zur
Einmündung Kennedyallee ausweichen. Zumindest ist der Anliegerverkehr im Bereich
zwischen der Vogelweidstraße und der Paul-Ehrlich-Straße gezwungen,
Umwegfahrten über die vorgenannten Verbindungen vorzunehmen. Durch die Drehung
der Einbahnstraßenführung ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in anderen
Straßenzügen daher nicht auszuschließen. Auf Grund der beschriebenen Verkehrsverlagerungen im
Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie 17 und der entstehenden
Umwegfahrten sowie der nicht erkennbaren Zeitersparnis hält der Magistrat eine
Änderung der bestehenden Verkehrsführung nicht für zielführend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.01.2015, V
1241