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Drehung der Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung Vogelweidstraße und Eschenbachstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 750 Betreff: Drehung der Einbahnstraße auf der Parallelfahrbahn zur Kennedyallee zwischen Einmündung Vogelweidstraße und Eschenbachstraße Im Rahmen der Baumaßnahme der Straßenbahnlinie 17 in der Stresemannallee war es aus bautechnischen Gründen zeitweise nicht möglich, aus Richtung Stadtmitte kommend die südlich der Kennedyallee befindliche Wendemöglichkeit in Höhe der Oskar-Sommer-Straße zu nutzen, um in Richtung Otto-Hahn-Platz zu gelangen. Diese Fahrbeziehung war nur über den signalgeregelten Knotenpunkt Paul-Ehrlich-Straße / Kennedyallee möglich. Daher ist davon auszugehen, dass sich eine zeitweise Verlagerung des Fahrverkehrs auf die Nebenfahrbahn der Kennedyallee ergeben hat. In Frage steht, ob Verkehrsteilnehmer bei starkem Verkehrsaufkommen in Richtung Stadion die Nebenfahrbahn tatsächlich als Abkürzung nutzen, da ein signifikanter Zeitgewinn hierdurch nicht zu erreichen ist. Eine Drehung der Einbahnstraßenführung im vorgenannten Bereich ist zwar grundsätzlich möglich. Allerdings ist fraglich, ob dadurch die beschriebene Umfahrung der Kennedyallee über die Nebenfahrbahn unterbunden wird. Es ist durchaus denkbar, dass Verkehrsteilnehmer über die Vogelweidstraße, Eschenbachstraße zurück auf die Nebenfahrbahn bzw. über die Vogelweidstraße und Paul-Ehrlich-Straße direkt zur Einmündung Kennedyallee ausweichen. Zumindest ist der Anliegerverkehr im Bereich zwischen der Vogelweidstraße und der Paul-Ehrlich-Straße gezwungen, Umwegfahrten über die vorgenannten Verbindungen vorzunehmen. Durch die Drehung der Einbahnstraßenführung ist eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in anderen Straßenzügen daher nicht auszuschließen. Auf Grund der beschriebenen Verkehrsverlagerungen im Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie 17 und der entstehenden Umwegfahrten sowie der nicht erkennbaren Zeitersparnis hält der Magistrat eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung nicht für zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2015, V 1241