TSG 51 - Anschluss an den ÖPNV
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 74
Betreff: TSG 51 - Anschluss an den ÖPNV Nach der im Sinne der Anregung durchgeführten eingehenden Prüfung bedauert der Magistrat, keine Möglichkeit zu sehen, eine Buslinie unmittelbar an das Gelände der TSG 51 heranzuführen. Als wesentlicher Hinderungsgrund hat sich ergeben, dass der vorhandene Straßenquerschnitt es auch einem Kleinbus nicht erlaubt, bei einer Stichfahrt zur TSG 51 zu wenden. Diese Möglichkeit ist jedoch zwingend erforderlich, da Bussen im ÖPNV ein Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Zur Wirtschaftlichkeit der angeregten Anbindung weist der Magistrat darauf hin, dass vor dem Hintergrund des nur geringen Fahrgastpotenzials in der südlichen Niedwiesenstraße eine Abwägung gegenüber dem Interesse der bereits heute die Buslinie 60 in Fahrtrichtung Im Uhrig nutzenden Fahrgäste vorzunehmen wäre, da diese Fahrgäste eine Verlängerung ihrer Fahrtzeit in Kauf nehmen müssten und damit die Attraktivität der Linie geringer werden könnte. Aus den genannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass er keine Möglichkeit sieht, der Anregung zu entsprechen.