Verschönerung Alte Gasse
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Magistrat verweist zum Thema Baumpflanzungen auf die ST 2280/2019. Darin wird erläutert, dass diese aufgrund der vielfältigen Trassen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn in der Alten Gasse leider nicht möglich sind. Dies gilt auch für den Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße Hausnummer 17. Einer Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse kann ebenfalls nicht entsprochen werden. Es handelt sich hier um einen Minikreisverkehr. Größere Fahrzeuge (beispielsweise LKWs und Feuerwehrfahrzeuge) dürfen die Mittelinsel überfahren. Eine bauliche Umgestaltung der Alten Gasse kann derzeit nur in Verbindung mit einer grundhaften Sanierung des Bereichs in Aussicht gestellt werden. Aufgrund des guten Straßenzustands ist diese jedoch mittelfristig nicht erforderlich. Der Magistrat kann daher diesem Teil der Anregung nicht entsprechen. Um geeignete Standorte für Fahrradbügel in der Alten Gasse abzustimmen, steht das zuständige Fachamt (Amt für Straßenbau und Erschließung) gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Zu den weiteren angeregten Punkten sind noch verschiedene ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.