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Umleitung Niddaradweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 747

Betreff: Umleitung Niddaradweg Die Anregung ist insofern obsolet, als die DB AG - nach heutigem Informationsstand - nunmehr beabsichtigt, vor Beginn der Arbeiten zur Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim eine behelfsmäßige Querung für den Fuß- und Radverkehr an der im nachfolgenden Planauszug markierten Stelle zu errichten, die durch eine (zu ertüchtigende) Wegeparzelle erschlossen werden kann. Diese behelfsmäßige Querung soll während der gesamten Bauzeit bis zum erfolgten Rückbau der Ertüchtigung erhalten werden und ermöglicht so die verkehrssichere, vom Baustellenverkehr entflochtene Querung der Nidda durch den Fuß- und Radverkehr bei merklich verbesserter Erreichbarkeit aus Harheim.

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