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Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 746 Betreff: Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand Die Reste der im Kern aus dem 15. Jahrhundert stammenden Stadtmauer sind als Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz erfasst. Die Mauer befindet sich zum Teil im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil in Privatbesitz und ist in vielen Bereichen in die bestehende Bebauung integriert. Eine genaue Untersuchung zum Zustand der Mauer ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglich, da hier eine Vielzahl von privaten Grundstückseigentümern kontaktiert werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119 Antrag vom 03.07.2018, OF 202/16