Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST
746
Betreff: Alte Ringmauer
zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier:
Eigentumsverhältnisse und Zustand Die Reste der im Kern aus dem 15.
Jahrhundert stammenden Stadtmauer sind als Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1
Hessisches Denkmalschutzgesetz erfasst. Die Mauer befindet sich zum Teil im
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil in Privatbesitz und ist in
vielen Bereichen in die bestehende Bebauung integriert. Eine genaue Untersuchung zum Zustand der Mauer ist
nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglich, da hier eine Vielzahl von privaten
Grundstückseigentümern kontaktiert werden muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119
Antrag vom
03.07.2018, OF
202/16